Unsere Rechtsanwaltskanzlei


besteht seit September 1990. Arbeitsschwerpunkte waren zunächst vor allem Konflikte, die im Einigungsprozess durch ungenügende Berücksichtigung der Grund- und Menschenrechte der Bürger, die aus der DDR gekommen sind, und durch den Bruch des Einigungsvertrages besonders bei der Alterssicherung, im Arbeits-, Familien- und Erbrecht sowie im Grundstücksrecht entstanden sind.


In der ersten Zeit resultierten viele unserer Verfahren vor den Arbeits- und anderen Gerichten und auch die ersten Verfassungsbeschwerden aus der ungerechtfertigten Auflösung von Behörden und Einrichtungen der DDR, besonders ihrer Akademien und wissenschaftlichen Institutionen, sowie aus der ebenso ungerechtfertigten Welle von Entlassungen der dort Beschäftigten, insbesondere der Wissenschaftler, Behördenangestellten, Richter und Lehrer u. a. m. Gleichzeitig entwickelten sich Rechtsstreite und eine umfängliche Beratungstätigkeit zu Grundstücks- und Rückgabefragen, zu familien- und erbrechtlichen Problemen sowie zur Sicherung der Rechte von Vereinen aus der DDR und zur Gründung neuer Vereine im Beitrittsgebiet zur Durchsetzung der Rechte ehemaliger DDR-Bürger.


Im Zusammenhang mit dem Erlass verschiedener Gesetze der Bundesrepublik, mit denen Zusicherungen des Einigungsvertrages beseitigt und nachhaltige Eingriffe in Rechte der aus der DDR gekommenen Bürger vorgenommen wurden, entwickelten sich Fragen der Renten- und Versorgungsüberleitung zu einem besonderen Schwerpunkt: Das Alterssicherungsrecht Ost wurde zu einem Profilbestimmenden Aufgabenbereich unserer Kanzlei mit Verfahren

- vor den Sozialgerichten (zum Rentenüberleitungsgesetz),

- vor den Arbeitsgerichten (zu Betriebsrentenansprüchen),

- vor dem Amts- bzw. Landgericht Karlsruhe (zu Fragen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und auch

- vor Verwaltungsgerichten (zur Beamtenversorgung).


Dazu führen wir mit Unterstützung mehrerer Interessengemeinschaften von Betroffenen Musterverfahren, von denen verschiedene angesichts der den Einigungsvertrag verletzenden Regelungen und der darauf beruhenden Entscheidungspraxis deutscher Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts bereits über Menschenrechtsbeschwerden dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorgelegt worden sind.


Unsere Kanzlei hat inzwischen auf Grundlage des Konz
epts, das wir in dem Buch „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands“[1] und in zahlreichen Mandanteninformationen veröffentlicht haben, wesentliche Erfolge beim Bundessozialgericht (angefangen mit den Urteilen vom 27.01.93, u. a. Az. 4 RA 40/92) und vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt (dort u. a. mit dem Leiturteil des BVerfG von 28.4.1999 und mit dem AVI-Urteil vom gleichen Tage, BVerfGE 100, 1ff. und 105ff.) sowie mit dem Beschluss des BVerfG vom 23.06.04 (1 BvL 9/02). Diese und andere aus von uns geführten Verfahren resultierende gerichtliche Entscheidungen haben zu mehreren Änderungen des RÜG und des AAÜG im Interesse der Betroffenen geführt.


Unsere Kanzlei wird auf diesen Gebieten weiter schwerpunktmäßig tätig sein und um die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte der aus der DDR gekommenen Bürger kämpfen - ungeachtet der negativen Positionen der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der derzeit zu den Problemen aus der deutschen Wiedervereinigung noch ungefestigten Rechtsprechung des EGMR und der z. T. widersprüchlichen Positionen von Richtern dieses Gerichtshofes
[2].

Wir gehen davon aus, dass das den DDR-Bürgern im Einigungsprozess z. B. durch die „gesetzliche Novation“ zugefügte Unrecht niemals und unter keinen Bedingungen von den Millionen Betroffenen hingenommen werden kann. „Gesetzliche Novation“[3] ist ein vom BSG geprägter Begriff, der wissenschaftlich weder begründet noch für die Betroffenen populärwissenschaftlich erläutert worden ist.

Der Begriff umschreibt die Enteignung der in der DDR rechtmäßig erworbenen angemessenen Alterssicherungsansprüche aus der Sozialversicherung und aus anderen sozialen Leistungen, aus den zusätzlichen Versorgungssystemen und aus der Freiwilligen Zusätzlichen Rentenversicherung sowie aus anderen Versorgungszusagen und die angebliche „Ersetzung“ dieser angemessenen Ansprüche durch verminderte Rentenansprüche, die lediglich aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland rückwirkend ohne Berücksichtigung der früheren Situation in der DDR berechnet werden; sie gewährleisten u. a. niemals eine Vollversorgung, mit der das im Berufsleben erworbene Lebensniveau erhalten oder gar eine schrittweise Angleichung des Alterseinkommens an das Alterseinkommen im Westen erreicht werden kann.


Unsere Kanzlei wird auch zukünftig bis zur endgültigen Entscheidung - gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht bzw. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Streitigkeiten bearbeiten

- auf dem Gebiet der Alterssicherung (Durchsetzung von Renten-, zusätzlichen Versorgungs- und Zusatzrentenansprüchen aus der DDR sowie von Versorgungsansprüchen aus dem SGB VI, aus betrieblichen Versorgungssystemen und aus der Beamtenversorgung der Bundesrepublik u. a. m.),

- zum Eigentumsrecht an Grund und Boden sowie

- aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht.


Wir haben unser Rüstzeug für die Arbeit nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik mit unserem juristischen Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in den 50er Jahren sowie in unserer langjährigen praktischen Tätigkeit als Justitiare in der Wirtschaft (VEB und VVB), in wissenschaftlichen Einrichtungen, zuletzt an der Akademie der Wissenschaften, und in der Gesetzgebung der DDR (Landeskulturgesetz, Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen, Kombinatsverordnung, Staatshaftungsgesetz u. a. m.) sowie durch unsere Dissertationen (zum Gewerblicher Rechtsschutz – an der Humboldt-Universität zu Berlin – bzw. zum Recht der Leitung und Organisation der Wissenschaft – an der Karl-Marx-Universität Leipzig) und mit Publikationen. Wesentliche Voraussetzungen für unsere Tätigkeit ergaben sich im Einigungsprozess auch durch die unmittelbare Mitwirkung an der Vorbereitung des ersten Staatsvertrages und des Einigungsvertrages.


Als ehemalige DDR-Bürger sind wir wie alle anderen Bürger, die in der DDR gearbeitet und Alterssicherungsansprüche rechtmäßig erworben haben, von den Ungerechtigkeiten des RÜG und von anderen Benachteiligungen unmittelbar betroffen.


Weitergehende Informationen über unsere Auffassungen und Konzepte finden Sie auf der Internetseite u. a. unter „Dokumente“ und „Mandanteninformationen“.



22. Juni 2006

 

 

 

Dr. Ingeborg Christoph                                                                       Dr. Karl-Heinz Christoph



 

[1] K.-H. Christoph, „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands“,

Dr. Wilke GmbH Verlag & Vertrieb, Berlin 1999.

[2] Vgl. dazu die Mandanteninformationen zu den Urteilen des EGMR zur Enteignung von Erben von Bodenreformlang und die Mandanteninformationen 12/05 und 01/06 (www.ostrentner.de).

[3] Vgl. „Das Rentenüberleitungsgesetz…“ a.a.O. bes. S. 159 ff.: „Die RÜG-Systementscheidung und die „gesetzliche Novation“.