Unsere
Rechtsanwaltskanzlei
besteht seit September 1990. Arbeitsschwerpunkte waren zunächst vor allem
Konflikte, die im Einigungsprozess durch ungenügende Berücksichtigung der
Grund- und Menschenrechte der Bürger, die aus der DDR gekommen sind, und durch den
Bruch des Einigungsvertrages besonders bei der Alterssicherung, im Arbeits-,
Familien- und Erbrecht sowie im Grundstücksrecht entstanden sind.
In der ersten Zeit resultierten viele unserer Verfahren vor den Arbeits- und
anderen Gerichten und auch die ersten Verfassungsbeschwerden aus der
ungerechtfertigten Auflösung von Behörden und Einrichtungen der DDR, besonders
ihrer Akademien und wissenschaftlichen Institutionen, sowie aus der ebenso
ungerechtfertigten Welle von Entlassungen der dort Beschäftigten, insbesondere
der Wissenschaftler, Behördenangestellten, Richter und Lehrer u. a. m.
Gleichzeitig entwickelten sich Rechtsstreite und eine umfängliche
Beratungstätigkeit zu Grundstücks- und Rückgabefragen, zu familien- und
erbrechtlichen Problemen sowie zur Sicherung der Rechte von Vereinen aus der
DDR und zur Gründung neuer Vereine im Beitrittsgebiet zur Durchsetzung der
Rechte ehemaliger DDR-Bürger.
Im Zusammenhang mit dem Erlass verschiedener Gesetze der Bundesrepublik, mit
denen Zusicherungen des Einigungsvertrages beseitigt und nachhaltige Eingriffe
in Rechte der aus der DDR gekommenen Bürger vorgenommen wurden, entwickelten
sich Fragen der Renten- und Versorgungsüberleitung zu einem besonderen
Schwerpunkt: Das Alterssicherungsrecht Ost wurde zu einem Profilbestimmenden
Aufgabenbereich unserer Kanzlei mit Verfahren
-
vor den
Sozialgerichten (zum Rentenüberleitungsgesetz),
-
vor den
Arbeitsgerichten (zu Betriebsrentenansprüchen),
-
vor dem Amts-
bzw. Landgericht Karlsruhe (zu Fragen der Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder) und auch
-
vor
Verwaltungsgerichten (zur Beamtenversorgung).
Dazu führen wir mit Unterstützung mehrerer Interessengemeinschaften von
Betroffenen Musterverfahren, von denen verschiedene angesichts der den
Einigungsvertrag verletzenden Regelungen und der darauf beruhenden
Entscheidungspraxis deutscher Gerichte einschließlich des
Bundesverfassungsgerichts bereits über Menschenrechtsbeschwerden dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorgelegt worden
sind.
Unsere Kanzlei hat inzwischen auf Grundlage des Konzepts, das wir in dem Buch „Das Rentenüberleitungsgesetz und die
Herstellung der Einheit Deutschlands“[1] und
in zahlreichen Mandanteninformationen veröffentlicht haben, wesentliche Erfolge
beim Bundessozialgericht (angefangen mit den Urteilen vom 27.01.93, u. a. Az. 4
RA 40/92) und vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt (dort u. a. mit dem
Leiturteil des BVerfG von 28.4.1999 und mit dem AVI-Urteil vom gleichen Tage,
BVerfGE 100, 1ff. und 105ff.) sowie mit dem Beschluss des BVerfG vom 23.06.04
(1 BvL 9/02). Diese und andere aus von uns geführten Verfahren resultierende
gerichtliche Entscheidungen haben zu mehreren Änderungen des RÜG und des AAÜG
im Interesse der Betroffenen geführt.
Unsere Kanzlei wird auf diesen Gebieten weiter schwerpunktmäßig tätig sein und
um die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte der aus der DDR gekommenen
Bürger kämpfen - ungeachtet der negativen Positionen der Mehrheit der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der derzeit zu den Problemen aus der
deutschen Wiedervereinigung noch ungefestigten Rechtsprechung des EGMR und der
z. T. widersprüchlichen Positionen von Richtern dieses Gerichtshofes.
Wir gehen davon
aus, dass das den DDR-Bürgern im Einigungsprozess z. B. durch die „gesetzliche
Novation“ zugefügte Unrecht niemals und unter keinen Bedingungen von den Millionen
Betroffenen hingenommen werden kann. „Gesetzliche Novation“
ist ein vom BSG geprägter Begriff, der wissenschaftlich weder begründet noch
für die Betroffenen populärwissenschaftlich erläutert worden ist.
Der Begriff
umschreibt die Enteignung der in der DDR rechtmäßig erworbenen angemessenen
Alterssicherungsansprüche aus der Sozialversicherung und aus anderen sozialen
Leistungen, aus den zusätzlichen Versorgungssystemen und aus der Freiwilligen
Zusätzlichen Rentenversicherung sowie aus anderen Versorgungszusagen und die
angebliche „Ersetzung“ dieser angemessenen Ansprüche durch verminderte
Rentenansprüche, die lediglich aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik
Deutschland rückwirkend ohne Berücksichtigung der früheren Situation in der DDR
berechnet werden; sie gewährleisten u. a. niemals eine Vollversorgung, mit der
das im Berufsleben erworbene Lebensniveau erhalten oder gar eine schrittweise
Angleichung des Alterseinkommens an das Alterseinkommen im Westen erreicht
werden kann.
Unsere Kanzlei wird auch zukünftig bis zur endgültigen Entscheidung -
gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht bzw. den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte – Streitigkeiten bearbeiten
-
auf dem Gebiet der Alterssicherung
(Durchsetzung von Renten-, zusätzlichen Versorgungs- und Zusatzrentenansprüchen
aus der DDR sowie von Versorgungsansprüchen aus dem SGB VI, aus betrieblichen
Versorgungssystemen und aus der Beamtenversorgung der Bundesrepublik u. a. m.),
-
zum Eigentumsrecht an Grund und
Boden sowie
-
aus dem Familien-, Erb- und
Sozialrecht.
Wir haben unser Rüstzeug für die Arbeit nach dem Beitritt der DDR zur
Bundesrepublik mit unserem juristischen Studium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in den 50er Jahren sowie in unserer
langjährigen praktischen Tätigkeit als Justitiare in der Wirtschaft (VEB und
VVB), in wissenschaftlichen Einrichtungen, zuletzt an der Akademie der Wissenschaften,
und in der Gesetzgebung der DDR (Landeskulturgesetz, Gesetz über die örtlichen
Volksvertretungen, Kombinatsverordnung, Staatshaftungsgesetz u. a. m.) sowie
durch unsere Dissertationen (zum Gewerblicher Rechtsschutz – an der
Humboldt-Universität zu Berlin – bzw. zum Recht der Leitung und Organisation
der Wissenschaft – an der Karl-Marx-Universität Leipzig) und mit Publikationen.
Wesentliche Voraussetzungen für unsere Tätigkeit ergaben sich im
Einigungsprozess auch durch die unmittelbare Mitwirkung an der Vorbereitung des
ersten Staatsvertrages und des Einigungsvertrages.
Als ehemalige DDR-Bürger sind wir wie alle anderen Bürger, die in der DDR
gearbeitet und Alterssicherungsansprüche rechtmäßig erworben haben, von den
Ungerechtigkeiten des RÜG und von anderen Benachteiligungen unmittelbar
betroffen.
Weitergehende Informationen über unsere Auffassungen und Konzepte finden Sie
auf der Internetseite u. a. unter „Dokumente“ und „Mandanteninformationen“.
22. Juni 2006
Dr. Ingeborg Christoph Dr.
Karl-Heinz Christoph
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