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Mandanteninformation 01/2009*— 19. Januar
2009 —
An der Anhörung haben wir teilgenommen. Dem Ausschuss
konnten wir eine Stellungnahme vorlegen (vgl. S. 2ff.). Nachfolgend übergeben
wir einige erste Bemerkungen zur Anhörung und zu den vorgelegten Materialien. Die Anhörung ermöglichte, zu zwei der über 20 zur
Rentenfragen Ost vorliegenden Anträge der Oppositionsparteien Position zu
beziehen (vgl. Mandanteninformationen 11/08 und 12/08). Ausgangspunkte dafür
und für weitere Diskussionen im Bundestag und in der Öffentlichkeit
bieten die Debatten im DBT vom 25.04.08 und 04.12.08 sowie aus die Beratung
von ver.di, die mit den Partnern des Bündnisses für die Angleichung
der Renten in den neuen Bundesländern durchgeführt worden ist (Vgl. die
von ver.di herausgegebene Dokumentation der Veranstaltung am 12.12.2008: „2.
workshop – Rentenangleichung Ost´´ ISBN: 978-3.938865-33-0). Damit ist die Debatte über die Rente Ost in ein neues
Stadium und in die Öffentlichkeit gelangt. Leider haben sich die
vorliegenden Anträge auf die „Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost an
West“ beschränkt. Die Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes,
gleiche Alterseinkommen und Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen,
drohen aus dem Blickfeld zu geraten. Denn die Rentenangleichung führt z. B.
nach dem Verdi-Modell auch in den nächsten 10 Jahren, wie die Berliner
GEW-Delegiertenversammlung gezeigt hat (vgl. die Stellungnahme sowie in www.ostrentner.de - Rubriken „Aktuelles“
und „Dokumente“) nicht einmal dazu, dass Lehrer und Wissenschaftler Ost 50% des
Alterseinkommens ihrer westdeutschen Kollegen erreichen. Die Betroffenen, ihre Organisationen und
Interessengemeinschaften sollten sich in die Diskussion einschalten. Ihre Feststellungen
über ihr im Vergleich zu ihren Westkollegen diskriminierend geringes
Alterseinkommen müssen in die Öffentlichkeit getragen werden. Wird das
unterlassen, wird niemand den Abgeordneten und den Regierungsmitgliedern, den
Verantwortlichen der Parteien, der Gewerkschaften, anderen politischen Kräften
oder den Bürgern die Augen für die bittere Wahrheit der Altersdiskriminierung Ost
öffnen. Durch irreführende Darstellungen glauben viele Bürger, dass die Rentner
Ost, besonders die Rentnerinnen Ost, schon mehr Rente erhalten würden als ihre
Vergleichspartner in West, und dass die Ostrentner „Gewinner der Einheit“ wären
u.a.m. Leider achteten die Schöpfer und Berater des RÜG schon
1991/92 bei der Erarbeitung der Vorschriften zur Alterssicherung Ost zu wenig
darauf, gesetzgeberische Qualitätsarbeit zur Durchsetzung von mehr
Gerechtigkeit zu leisten. Entsprechendes gilt für die erzwungenen Änderungen
des Rentenüberleitungsgesetzes, dessen Konzept schon 1999 als gescheitert
angesehen und als Scherbenhaufen bezeichnet wurde[1].
Weitere 10 Jahre später ist aus dem Gesetz ein Flickenteppich mit
unüberschaubaren Regelungen geworden, die durch Rentenbescheide umgesetzt
werden, die bis zu 50 Seiten umfassen und von den Betroffenen nicht mehr
verstanden werden können. Weitere Flicken können nichts mehr retten: Die
anstehenden Änderungen bedürfen eines neuen Konzepts und eines komplexen
Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes. Man kann abschließend feststellen: Die Unzufriedenheit
der betroffenen Bürger ist gewachsen. Ihre Angriffe gegen das den
Einigungsvertrag brechende RÜG sind im Bundestag und vor den Gerichten schärfer
und konkreter geworden. Die Lage wird sich weiter zuspitzen, wenn die
Betroffenen, das sind in zahlreichen Gruppen viele hunderttausend, merken, dass
die „Angleichung der Rentenwerte Ost an West“ eher ein Ablenkungsmanöver als
ein Schritt zur tatsächlichen Überwindung der diskriminierenden „Renten- und
Versorgungsüberleitung“ ist. Bei der Anhörung war noch kein Umdenken zu erwarten. Um
durch Vermittlung von Kenntnissen über das RÜG und über die untragbare Lage der
Rentner Ost zu helfen, eine Wende einzuleiten, haben wir die Ausschussdrucksache
16(11)1266 vorgelegt wurde.
Nachfolgend geben wir eine Abschrift zur Kenntnis: DEUTSCHER
BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)1266 Arbeit und Soziales 19. Januar 2009 16.
Wahlperiode Information für den Ausschuss Stellungnahme
zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen a)
Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich I. Kolb, Jens Ackermann, Christian
Für eine einheitliches Rentenrecht
in Ost und West b) Antrag der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerick, Cornelia Behm,
Rentenwert in Ost und West
angleichen Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz und Dr.
Ingeborg Christoph Zu den zur Anhörung eingereichten Anträgen der FDP und
von Bündnis 90/Die Grünen legen wir als Bevollmächtigte von Bürgern, die sich
gegen die negativen Auswirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes wehren, die nachfolgende
Stellungnahme vor. Wir begrüßen, dass die Anträge die seit langem anstehenden
vielfältigen Rentenprobleme aufgreifen. Aus der Sicht der Betroffenen fehlt
jedoch eine Erörterung der Ursachen, die zu der unbefriedigenden Situation und
zu den Ungerechtigkeiten geführt haben. Erst die Aufdeckung der Ursachen ermöglicht,
tragfähige Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung herauszuarbeiten. 1. Die
Betroffenen haben erlebt, dass die Eigentums-,
Bestands- und Vertrauensschutzgarantien des Einigungsvertrages durch das RÜG
gebrochen wurden. Sie mussten hinnehmen,
dass die von ihnen in der DDR rechtmäßig erworbenen und vom BVerfG in seinen
Urteilen vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 1ff.) ausdrücklich bestätigten Alterssicherungsansprüche
missachtet werden. Die weit über die Fragen zur Angleichung der aktuellen
Rentenwerte hinausgehenden Überlegungen der FDP zur Vereinheitlichung des
Rentenrechts in Deutschland sind zu begrüßen. Sie führen auf
dem Weg
zur Vereinheitlichung auch des weit auseinander liegenden Alterseinkommens und
des Lebensniveaus von Rentnern in Ost und West voran. Die Ursachen der
derzeitigen Spaltung des Rentenrechts und insgesamt des Alterssicherungsrechts
in Ost und West werden jedoch nicht dargelegt oder gar angetastet. Damit wäre
auch in den nächsten Generationen eine Annäherung des Alterseinkommens und des
Lebensniveaus in Deutschland Ost und West nicht erreichbar. 2. Herr Staatssekretär Thönnes hat in der Bundestagssitzung
am 04.12.08 eine historische Betrachtungsweise angemahnt (vgl. Protokoll vom
04.12.2008 S. 20712ff.). Das ist richtig: Man muss davon auszugehen, was den
Rentnern aus der DDR nach dem Mauerfall und nach der von den DDR-Bürgern
veränderten Verfassungsordnung der DDR (vgl. Verfassungsgrundsätzegesetz v. 17.06.90)
zum 30.06.90 gemäß der damaligen Rechtslage zur Alterssicherung zustand. Diese
Feststellungen müssen wir auch zum Ausgangspunkt für die weiteren
Einschätzungen nehmen. Falsch ist aber, wenn Herr Thönnes ohne Berücksichtigung
der geltwerten
Leistungen, die in der komplexen Alterssicherung der DDR 1989/90 dem Erhalt des
Lebensstandards der Rentner dienten, aus diesem Alterssicherungssystem
den Rentenzahlbetrag isoliert, daraus eine minimierte Rentenleistung als Eckrente
bestimmt und diese dann zum Vergleichsmaßstab für das Verhältnis der Rente Ost
zur Rente West nutzt. Das Verhältnis der ohne Beachtung des komplexen
Alterssicherungsrechts der DDR berechneten geringen „Ostrente“ zu einer unvergleichlich
höheren Westrente, die in den alten Ländern die alleinige Alterssicherung
darstellt, spiegelt die komplizierte Wirklichkeit nur verzerrt wieder. Dieses
Vorgehen diskriminiert das nach dem Mauerfall bis zum Beitritt 1990 bestehende
Alterssicherungssystem der DDR und führt zur fehlerhaften Einschätzung der weiteren
Entwicklung der Alterssicherung für die ehemaligen DDR-Bürger. 3. Den vorgelegten und anderen bekannten Angleichungsmodellen
liegen viele weitere Daten, Berechnungen und Erkenntnisse sowie Begriffe zugrunde, für die
es weder eine ausreichend logische noch eine wissenschaftliche Fundierung gibt. So haben wir keinen Weg gefunden, der, ausgehend von
der vom RÜG vorgegebenen Beitragsbemessungsgrenze Ost mit 600 M monatlich, eine
Eckrente Ost mit jährlich einem Entgeltpunkt Ost begründen könnte. Begriffe wie Systementscheidung, gesetzliche Novation,
Beitragsbemessungsgrenze Ost, Rentenangleichung und Rentenanpassung
(Dynamisierung), Rentenstrafrecht, Zahlbetragsgarantie und Auffüllbeträge sowie
deren Abschmelzung u. a. m. sowie Feststellungen dazu, dass die Renten der
Frauen Ost höher sind als die der Frauen West, werden als Ausgangspunkte für
viele Berechnungen und Schlussfolgerungen zur Rentenangleichung herangezogen.
Sie halten aber keiner sachkundigen Prüfung stand. Das gilt auch für das, was
Ihnen von Staatssekretär Thönnes im Bundestag vorgetragen wurde. Daraus ergibt
sich, dass auf Grundlage der derzeit verwendeten fehlerhaften Daten, Zahlen,
Berechnungen, Begriffe und Einschätzungen „der nachvollziehbare Wunsch, fast 20
Jahre nach der Einheit zu einem einheitlichen Rentensystem zu kommen“
(Thönnes), nicht realisierbar ist. 4. Die Teilnehmer der Delegiertenkonferenz der GEW
Berlin haben Ende November 2008 ausgehend von solchen Überlegungen festgestellt,
dass die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West für ihre
Ost-Mitglieder, Lehrer und Wissenschaftler, keinen akzeptablen Fortschritt für
die Angleichung der Alterseinkommen und des Lebensniveaus Ost an West bringt.
So erhält z. B. eine Lehrerin im Beitrittsgebiet, die früher in der DDR tätig
war und die im Jahr 2002 Rentnerin wurde, lebenslang ein Alterseinkommen, das
sich im Wesentlichen nur aus der Rentenversicherung ergibt. Sie kommt auf ca.
1.000 € monatlich. Das macht etwa 35 – 37 % des Alterseinkommens aus, das mit
ca. 2.700 € ihre Lehrerkollegin aus dem Westen erhält, deren Lebensleistung und
Pflichtversicherungen vergleichbar sind. Auch nach der Angleichung des
aktuellen Rentenwertes Ost an West kommt die Ost-Lehrerin, wie die Berechnungen
nachweisen, noch nicht einmal auf die Hälfte (!) des Alterseinkommens ihrer
Westkollegin. In ihrem ohne Gegenstimmen gefassten Beschluss haben
die Teilnehmer die demnächst in Nürnberg stattfindende Zentrale
Delegiertenkonferenz aufgefordert, solche drastischen Unterschiede, die derzeit
unser zerrissenes Land[2]
charakterisieren, nicht länger hinzunehmen und wirksame Maßnahmen gegen diese
Art der Altersdiskriminierung der Gewerkschaftsmitglieder vorzusehen, die
Alterssicherungsansprüche aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland
mitgebracht haben (vgl. dazu bes. in den Rubriken Aktuelles und Dokumente in
www.ostrentner.de). 5. Verzerrt werden der Öffentlichkeit verschiedene
Rentenvergleiche von Ost und West hinsichtlich der Rente präsentiert. So ist
der verbreitete Vergleich schlicht falsch, nach dem die aus der DDR gekommenen Frauen
schon mehr Rente bekämen als die Frauen aus den alten Ländern. Der Glaube an diese These hat den Abgeordneten Kober
bekanntlich vor einiger Zeit veranlasst, im Bayrischen Landtag Maßnahmen zu
beantragen, mit deren Hilfe die Renten der Frauen aus der DDR gekürzt werden
sollten. Trotz der nachhaltigen im Fernsehen des MDR erfolgten Richtigstellung
der Situation am Beispiel von Lehrerinnen hat Ihnen, verehrte Abgeordnete,
Staatssekretär Thönnes am 04.12.08 auch dazu eine irreführende Darstellung
vermittelt. Er gab vor, seinen „Blick auf die tatsächlichen Rentenzahlbeträge
und nicht nur auf den Rentenwert“ zu richten und erklärte: „Der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag bei Frauen in den alten Ländern liegt bei rund 478 Euro und in
den neuen Ländern bei rund 666 Euro“ (Niederschrift vom 04.12.2008 S. 20713,
wobei er einige Absätze weiter den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag West mit
rund 650 Euro und den in Ost mit rund 848 Euro angibt). Seine Angaben folgen dem oben zitierten Vergleich, und
jeder muss denken, er vergleicht die Renten „der Frauen in den alten Ländern“
mit denen der Frauen „in den neuen Ländern“. Die Wirklichkeit ist
anders. Für Ost
gilt, dass alle Frauen in den Vergleich einbezogen sind, die irgendwelche Ansprüche
auf ein Alterseinkommen in der DDR erwoben haben, in der Sozialversicherung, in zusätzlichen Versorgungssystemen
(z. B. der Intelligenz), und in der Freiwilligen Zusätzlichen Rentenversicherung,
der FZR (zusätzlich zu den Rentenansprüchen in der Sozialversicherung), aber
auch außerhalb der Sozialversicherung z. B. in dem mit der Beamtenversorgung
vergleichbaren Gesamtversorgungssystem der Volkspolizei, als Wissenschaftlerin
oder Professorin oder Klofrau, als LPG-Bäuerin mit 11 Kindern oder als Ministerin
usw., wobei Fakt ist, dass diesen Frauen alle DDR-Ansprüche durch das RÜG ab-
und ihnen an deren Stelle „neue Ansprüche“ zuerkannt worden
sind. Die neuen Ansprüche wurden allerdings auf den Rahmen der Sozialpflichtversicherung
der Bundesrepublik beschränkt: Den Frauen Ost wurde dadurch jede
Möglichkeit genommen, ihre Renten zu einer Vollversorgung aufzustocken oder
einen Rentenzahlbetrag zu erhalten, der dem Wert der Alterssicherungsansprüche
entspricht, die sie in der DDR rechtmäßig erworben hatten. Für West
gilt hingegen, dass nur jene Frauen in den „Vergleich“ einbezogen sind, die
(gegebenenfalls nur zeitweilig) Ansprüche in der gesetzlichen
Rentenpflichtverischerung erworben haben: Westfrauen
werden nicht in den Rentenvergleich einbezogen, soweit sie Ansprüche in anderen
Versorgungssystemen bzw. Versicherungen erworben haben, z. B. in der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, in der Versorgungsanstalt
Deutscher Bühnen München oder in Betriebsrentensystemen, in anderen Versorgungsanstalten,
in der Beamtenversorgung, als Richterinnen oder Soldatinnen, oder als
Mitarbeiterinnen in Vorständen von Gewerkschaften und vergleichbaren Organisationen,
oder früher in der so genannten Höherversicherung und auch in privaten
Versicherungen. Die „Frauen West“, die im Vergleich berücksichtigt werden, gehören
mithin zu jenen Frauen, die in ihrer Tätigkeit oder für den Zeitraum der Berücksichtigung
ihrer Sozialversicherungsansprüche zu den geringverdienenden und zu den nichtprivilegierten
Erwerbstätigen gehört haben. Nur diese begrenzte Gruppe von „Westfrauen“
wird mit allen „Ostfrauen“ verglichen: Den Westfrauen werden also
nur Frauen zugerechnet, die keine Wissenschaftlerinnen oder Professorinnen oder
Ministerinnen waren und die keine Betriebsrentenansprüche gemäß den Versorgungstarifverträgen
erwerben konnten, die nicht selbständig oder freiberuflich tätig gewesen sind
u. a. m. Ausgenommen aus dem Vergleich sind auch jene, die
aufgrund ihrer Tätigkeit, ihres Besitzstandes bzw. ihres Vermögens nicht in der
Rentenversicherung erfasst worden sind und die aus anderen Quellen ein
ausreichendes Einkommen auch für das Alter besitzen. Alle diese Frauen, von
denen viele ein für die aus der DDR gekommenen Frauen unerreichbar hohe Einkommen
auch im Alter haben oder die bereits durch ihr persönliches Vermögen dauerhaft
sicher gestellt sind, werden bei dem Vergleich Ost zu West nicht berücksichtigt,
obwohl gerade diese Frauen die gravierenden Unterschiede zwischen den
Alterseinkommen der Frauen in Ost und West und zwischen dem Lebensniveau der
älteren Frauengenerationen in Ost und West begründen und belegen. Damit ist auch die „Erklärung“ von Gysi, nach der die
höheren Renten der Ostfrauen angeblich auf Unterschieden in den
Berufsbiografien der Frauen in Ost und West bzw. auf einer „viel höheren
durchschnittlichen Zahl von Arbeitsjahren“ der Frauen aus Ost beruhen, falsch. Dieser „Vergleich“ der Renten aller Frauen Ost mit den
Renten einer ausgewählten Gruppe einkommensschwacher Frauen West lenkt
ersichtlich von den wirklichen Problemen ab und vermittelt Ihnen als
Abgeordnete und damit für Gesetze entscheidungsbefugten Mitbürgerinnen und Mitbürger
ein falsches Bild. Das muss, wenn es nicht korrigiert wird, zu weiteren
fehlerhaften Entscheidungen hinsichtlich der Herstellung eines einheitlichen
Rentenrechts in Ost und West führen. 6. Wir können hier nicht weiter in die Tiefe gehen und
z. B. das Alterseinkommen eines Ehepaars von Professoren West mit einem in der
Lebensleistung vergleichbaren Professorenehepaar aus der DDR analysieren, auch
wenn das interessant wäre und die Tiefe der Diskriminierung der ehemaligen
DDR-Bürger und der Missachtung ihrer Lebensleistung noch anschaulicher verdeutlichen
würde. Wir stellen uns, verehrte Abgeordnete, gerne Ihren
Fragen und der Diskussion mit Experten und Verantwortlichen. Das würde spannend
werden, zumal, wie oben dargelegt, eine Reihe der derzeit offiziell als unbestritten
geltende und auch von manchen Sachverständigen benutzten Ausgangspunkte
nachweislich fehlerhaft sind. Will man allgemeingültige dauerhafte Lösungen
erreichen, müssen sie ersetzt werden. Wir sind gerne bereit, unserer Positionen
in einem umfassender angelegten Gutachten darzulegen.
Anmerkungen: Wir wären für die Übermittlung Ihrer Auffassung zu
unserer Position dankbar. Im nächsten Monat (Februar 2009) werden wir zu den
Ausschussmaterialien und zum Ergebnis der Anhörung eine weitergehende
Stellungnahme vorlegen.
[1] Vgl. Aufstieg und
Fall eines Konzepts“, Michael Mutz in DAngVers 1999/ 11 S. 509 ff. Entsprechend:
„Aktiv im Ruhestand“ H. 9/1999: „Am Ende ein Fiasko“. Die Gerichte haben das
RÜG zerpflückt: „Der Gesetzgeber steht vor einem Scherbenhaufen“. [2] Der Kirchliche
Herausgeberkreis „Jahrbuch Gerechtigkeit“ stellt in der Broschüre „Zerrissenes
Land“ (Ende 2007) fest, dass die Zerrissenheit Deutschlands auf
verschiedenen Gebieten größer geworden ist und nicht kleiner. |
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