Dr. Karl-Heinz Christoph & Dr. Ingeborg Christoph

Rechtsanwälte

 

Heiligenberger Str. 18,  10318  Berlin   ( (030) 50 300 74, Fax (030) 50 300 89, Infos: www.ostrentner.de

 

Mandanteninformation  01/2009*

   19. Januar 2009  


Die Informationen sollten Sie für Eingaben und zur Öffentlichkeitsarbeit
nutzen und weitergeben


Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales (19.01.09) zu Anträgen


der FDP „Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West“ (Drs. 16/9482) und
der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: „Rentenwert Ost und West angleichen“ (Drs. 16/10375).

An der Anhörung haben wir teilgenommen. Dem Ausschuss konnten wir eine Stellungnahme vorlegen (vgl. S. 2ff.). Nachfolgend übergeben wir einige erste Bemerkungen zur Anhörung und zu den vorgelegten Materialien.

Die Anhörung ermöglichte, zu zwei der über 20 zur Rentenfragen Ost vorliegenden Anträge der Oppositionsparteien Position zu beziehen (vgl. Mandanteninformationen 11/08 und 12/08). Ausgangspunkte dafür und für weitere Diskussionen im Bundestag und in der Öffentlichkeit bieten die Debatten im DBT vom 25.04.08 und 04.12.08 sowie aus die Beratung von ver.di, die mit den Partnern des Bündnisses für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern durchgeführt worden ist (Vgl. die von ver.di herausgegebene Dokumentation der Veranstaltung am 12.12.2008: „2. workshop – Rentenangleichung Ost´´ ISBN: 978-3.938865-33-0).

Damit ist die Debatte über die Rente Ost in ein neues Stadium und in die Öffentlichkeit gelangt. Leider haben sich die vorliegenden Anträge auf die „Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost an West“ beschränkt. Die Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes, gleiche Alterseinkommen und Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen, drohen aus dem Blickfeld zu geraten. Denn die Rentenangleichung führt z. B. nach dem Verdi-Modell auch in den nächsten 10 Jahren, wie die Berliner GEW-Delegiertenversammlung gezeigt hat (vgl. die Stellungnahme sowie in www.ostrentner.de - Rubriken „Aktuelles“ und „Dokumente“) nicht einmal dazu, dass Lehrer und Wissenschaftler Ost 50% des Alterseinkommens ihrer westdeutschen Kollegen erreichen.

Die Betroffenen, ihre Organisationen und Interessengemeinschaften sollten sich in die Diskussion einschalten. Ihre Feststellungen über ihr im Vergleich zu ihren Westkollegen diskriminierend geringes Alterseinkommen müssen in die Öffentlichkeit getragen werden. Wird das unterlassen, wird niemand den Abgeordneten und den Regierungsmitgliedern, den Verantwortlichen der Parteien, der Gewerkschaften, anderen politischen Kräften oder den Bürgern die Augen für die bittere Wahrheit der Altersdiskriminierung Ost öffnen. Durch irreführende Darstellungen glauben viele Bürger, dass die Rentner Ost, besonders die Rentnerinnen Ost, schon mehr Rente erhalten würden als ihre Vergleichspartner in West, und dass die Ostrentner „Gewinner der Einheit“ wären u.a.m.

Leider achteten die Schöpfer und Berater des RÜG schon 1991/92 bei der Erarbeitung der Vorschriften zur Alterssicherung Ost zu wenig darauf, gesetzgeberische Qualitätsarbeit zur Durchsetzung von mehr Gerechtigkeit zu leisten. Entsprechendes gilt für die erzwungenen Änderungen des Rentenüberleitungsgesetzes, dessen Konzept schon 1999 als gescheitert angesehen und als Scherbenhaufen bezeichnet wurde[1]. Weitere 10 Jahre später ist aus dem Gesetz ein Flickenteppich mit unüberschaubaren Regelungen geworden, die durch Rentenbescheide umgesetzt werden, die bis zu 50 Seiten umfassen und von den Betroffenen nicht mehr verstanden werden können. Weitere Flicken können nichts mehr retten: Die anstehenden Änderungen bedürfen eines neuen Konzepts und eines komplexen Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes.

Man kann abschließend feststellen: Die Unzufriedenheit der betroffenen Bürger ist gewachsen. Ihre Angriffe gegen das den Einigungsvertrag brechende RÜG sind im Bundestag und vor den Gerichten schärfer und konkreter geworden. Die Lage wird sich weiter zuspitzen, wenn die Betroffenen, das sind in zahlreichen Gruppen viele hunderttausend, merken, dass die „Angleichung der Rentenwerte Ost an West“ eher ein Ablenkungsmanöver als ein Schritt zur tatsächlichen Überwindung der diskriminierenden „Renten- und Versorgungsüberleitung“ ist.

Bei der Anhörung war noch kein Umdenken zu erwarten. Um durch Vermittlung von Kenntnissen über das RÜG und über die untragbare Lage der Rentner Ost zu helfen, eine Wende einzuleiten, haben wir die
nachfolgende Stellungnahme übergeben, die auf unseren Antrag hin als

Ausschussdrucksache 16(11)1266 vorgelegt wurde. Nachfolgend geben wir eine Abschrift zur Kenntnis:


DEUTSCHER BUNDESTAG                                                                                                                 Ausschussdrucksache 16(11)1266
Ausschuss für

Arbeit und Soziales                                                                                                                                                19. Januar 2009

16. Wahlperiode

 

 

Information für den Ausschuss

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen                                       
am 19. Januar 2009 in Berlin zu

a)  Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich I. Kolb, Jens Ackermann, Christian
     Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

    Für eine einheitliches Rentenrecht in Ost und West
   - Drucksache 16/9482 –

b) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerick, Cornelia Behm,
    Birgit Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Rentenwert in Ost und West angleichen
    - Drucksache 16/10375 -

Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz und Dr. Ingeborg Christoph

 

 

 


Zu den zur Anhörung eingereichten Anträgen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen legen wir als Bevollmächtigte von Bürgern, die sich gegen die negativen Auswirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes wehren, die nachfolgende Stellungnahme vor. Wir begrüßen, dass die Anträge die seit langem anstehenden vielfältigen Rentenprobleme aufgreifen. Aus der Sicht der Betroffenen fehlt jedoch eine Erörterung der Ursachen, die zu der unbefriedigenden Situation und zu den Ungerechtigkeiten geführt haben. Erst die Aufdeckung der Ursachen ermöglicht, tragfähige Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung herauszuarbeiten.

1. Die Betroffenen haben erlebt, dass die Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutzgarantien des Einigungsvertrages durch das RÜG gebrochen wurden. Sie mussten hinnehmen, dass die von ihnen in der DDR rechtmäßig erworbenen und vom BVerfG in seinen Urteilen vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 1ff.) ausdrücklich bestätigten Alterssicherungsansprüche missachtet werden.

Die weit über die Fragen zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte hinausgehenden Überlegungen der FDP zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland sind zu begrüßen. Sie führen auf dem Weg zur Vereinheitlichung auch des weit auseinander liegenden Alterseinkommens und des Lebensniveaus von Rentnern in Ost und West voran. Die Ursachen der derzeitigen Spaltung des Rentenrechts und insgesamt des Alterssicherungsrechts in Ost und West werden jedoch nicht dargelegt oder gar angetastet. Damit wäre auch in den nächsten Generationen eine Annäherung des Alterseinkommens und des Lebensniveaus in Deutschland Ost und West nicht erreichbar.

2. Herr Staatssekretär Thönnes hat in der Bundestagssitzung am 04.12.08 eine historische Betrachtungsweise angemahnt (vgl. Protokoll vom 04.12.2008 S. 20712ff.).

Das ist richtig: Man muss davon auszugehen, was den Rentnern aus der DDR nach dem Mauerfall und nach der von den DDR-Bürgern veränderten Verfassungsordnung der DDR (vgl. Verfassungsgrundsätzegesetz v. 17.06.90) zum 30.06.90 gemäß der damaligen Rechtslage zur Alterssicherung zustand. Diese Feststellungen müssen wir auch zum Ausgangspunkt für die weiteren Einschätzungen nehmen.

Falsch ist aber, wenn Herr Thönnes ohne Berücksichtigung der geltwerten Leistungen, die in der komplexen Alterssicherung der DDR 1989/90 dem Erhalt des Lebensstandards der Rentner dienten, aus diesem Alterssicherungssystem den Rentenzahlbetrag isoliert, daraus eine minimierte Rentenleistung als Eckrente bestimmt und diese dann zum Vergleichsmaßstab für das Verhältnis der Rente Ost zur Rente West nutzt.

Das Verhältnis der ohne Beachtung des komplexen Alterssicherungsrechts der DDR berechneten geringen „Ostrente“ zu einer unvergleichlich höheren Westrente, die in den alten Ländern die alleinige Alterssicherung darstellt, spiegelt die komplizierte Wirklichkeit nur verzerrt wieder. Dieses Vorgehen diskriminiert das nach dem Mauerfall bis zum Beitritt 1990 bestehende Alterssicherungssystem der DDR und führt zur fehlerhaften Einschätzung der weiteren Entwicklung der Alterssicherung für die ehemaligen DDR-Bürger.

3. Den vorgelegten und anderen bekannten Angleichungsmodellen liegen viele weitere Daten, Berechnungen und Erkenntnisse sowie Begriffe zugrunde, für die es weder eine ausreichend logische noch eine wissenschaftliche Fundierung gibt.

So haben wir keinen Weg gefunden, der, ausgehend von der vom RÜG vorgegebenen Beitragsbemessungsgrenze Ost mit 600 M monatlich, eine Eckrente Ost mit jährlich einem Entgeltpunkt Ost begründen könnte.

Begriffe wie Systementscheidung, gesetzliche Novation, Beitragsbemessungsgrenze Ost, Rentenangleichung und Rentenanpassung (Dynamisierung), Rentenstrafrecht, Zahlbetragsgarantie und Auffüllbeträge sowie deren Abschmelzung u. a. m. sowie Feststellungen dazu, dass die Renten der Frauen Ost höher sind als die der Frauen West, werden als Ausgangspunkte für viele Berechnungen und Schlussfolgerungen zur Rentenangleichung herangezogen. Sie halten aber keiner sachkundigen Prüfung stand. Das gilt auch für das, was Ihnen von Staatssekretär Thönnes im Bundestag vorgetragen wurde. Daraus ergibt sich, dass auf Grundlage der derzeit verwendeten fehlerhaften Daten, Zahlen, Berechnungen, Begriffe und Einschätzungen „der nachvollziehbare Wunsch, fast 20 Jahre nach der Einheit zu einem einheitlichen Rentensystem zu kommen“ (Thönnes), nicht realisierbar ist.

4. Die Teilnehmer der Delegiertenkonferenz der GEW Berlin haben Ende November 2008 ausgehend von solchen Überlegungen festgestellt, dass die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West für ihre Ost-Mitglieder, Lehrer und Wissenschaftler, keinen akzeptablen Fortschritt für die Angleichung der Alterseinkommen und des Lebensniveaus Ost an West bringt. So erhält z. B. eine Lehrerin im Beitrittsgebiet, die früher in der DDR tätig war und die im Jahr 2002 Rentnerin wurde, lebenslang ein Alterseinkommen, das sich im Wesentlichen nur aus der Rentenversicherung ergibt. Sie kommt auf ca. 1.000 € monatlich. Das macht etwa 35 – 37 % des Alterseinkommens aus, das mit ca. 2.700 € ihre Lehrerkollegin aus dem Westen erhält, deren Lebensleistung und Pflichtversicherungen vergleichbar sind. Auch nach der Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West kommt die Ost-Lehrerin, wie die Berechnungen nachweisen, noch nicht einmal auf die Hälfte (!) des Alterseinkommens ihrer Westkollegin.

In ihrem ohne Gegenstimmen gefassten Beschluss haben die Teilnehmer die demnächst in Nürnberg stattfindende Zentrale Delegiertenkonferenz aufgefordert, solche drastischen Unterschiede, die derzeit unser zerrissenes Land[2] charakterisieren, nicht länger hinzunehmen und wirksame Maßnahmen gegen diese Art der Altersdiskriminierung der Gewerkschaftsmitglieder vorzusehen, die Alterssicherungsansprüche aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht haben (vgl. dazu bes. in den Rubriken Aktuelles und Dokumente in www.ostrentner.de).

5. Verzerrt werden der Öffentlichkeit verschiedene Rentenvergleiche von Ost und West hinsichtlich der Rente präsentiert. So ist der verbreitete Vergleich schlicht falsch, nach dem die aus der DDR gekommenen Frauen schon mehr Rente bekämen als die Frauen aus den alten Ländern.

Der Glaube an diese These hat den Abgeordneten Kober bekanntlich vor einiger Zeit veranlasst, im Bayrischen Landtag Maßnahmen zu beantragen, mit deren Hilfe die Renten der Frauen aus der DDR gekürzt werden sollten. Trotz der nachhaltigen im Fernsehen des MDR erfolgten Richtigstellung der Situation am Beispiel von Lehrerinnen hat Ihnen, verehrte Abgeordnete, Staatssekretär Thönnes am 04.12.08 auch dazu eine irreführende Darstellung vermittelt. Er gab vor, seinen „Blick auf die tatsächlichen Rentenzahlbeträge und nicht nur auf den Rentenwert“ zu richten und erklärte: „Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Frauen in den alten Ländern liegt bei rund 478 Euro und in den neuen Ländern bei rund 666 Euro“ (Niederschrift vom 04.12.2008 S. 20713, wobei er einige Absätze weiter den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag West mit rund 650 Euro und den in Ost mit rund 848 Euro angibt).

Seine Angaben folgen dem oben zitierten Vergleich, und jeder muss denken, er vergleicht die Renten „der Frauen in den alten Ländern“ mit denen der Frauen „in den neuen Ländern“. Die Wirklichkeit ist anders.

Für Ost gilt, dass alle Frauen in den Vergleich einbezogen sind, die irgendwelche Ansprüche auf ein Alterseinkommen in der DDR erwoben haben,

in der Sozialversicherung, in zusätzlichen Versorgungssystemen (z. B. der Intelligenz), und in der Freiwilligen Zusätzlichen Rentenversicherung, der FZR (zusätzlich zu den Rentenansprüchen in der Sozialversicherung), aber auch außerhalb der Sozialversicherung z. B. in dem mit der Beamtenversorgung vergleichbaren Gesamtversorgungssystem der Volkspolizei, als Wissenschaftlerin oder Professorin oder Klofrau, als LPG-Bäuerin mit 11 Kindern oder als Ministerin usw., wobei Fakt ist, dass diesen Frauen alle DDR-Ansprüche durch das RÜG ab- und ihnen an deren Stelle „neue Ansprüche“ zuerkannt worden sind. Die neuen Ansprüche wurden allerdings auf den Rahmen der Sozialpflichtversicherung der Bundesrepublik beschränkt: Den Frauen Ost wurde dadurch jede Möglichkeit genommen, ihre Renten zu einer Vollversorgung aufzustocken oder einen Rentenzahlbetrag zu erhalten, der dem Wert der Alterssicherungsansprüche entspricht, die sie in der DDR rechtmäßig erworben hatten.

Für West gilt hingegen, dass nur jene Frauen in den „Vergleich“ einbezogen sind, die (gegebenenfalls nur zeitweilig) Ansprüche in der gesetzlichen Rentenpflichtverischerung erworben haben: Westfrauen werden nicht in den Rentenvergleich einbezogen, soweit sie Ansprüche in anderen Versorgungssystemen bzw. Versicherungen erworben haben, z. B. in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, in der Versorgungsanstalt Deutscher Bühnen München oder in Betriebsrentensystemen, in anderen Versorgungsanstalten, in der Beamtenversorgung, als Richterinnen oder Soldatinnen, oder als Mitarbeiterinnen in Vorständen von Gewerkschaften und vergleichbaren Organisationen, oder früher in der so genannten Höherversicherung und auch in privaten Versicherungen. Die „Frauen West“, die im Vergleich berücksichtigt werden, gehören mithin zu jenen Frauen, die in ihrer Tätigkeit oder für den Zeitraum der Berücksichtigung ihrer Sozialversicherungsansprüche zu den geringverdienenden und zu den nichtprivilegierten Erwerbstätigen gehört haben. Nur diese begrenzte Gruppe von „Westfrauen“ wird mit allen „Ostfrauen“ verglichen: Den Westfrauen werden also nur Frauen zugerechnet, die keine Wissenschaftlerinnen oder Professorinnen oder Ministerinnen waren und die keine Betriebsrentenansprüche gemäß den Versorgungstarifverträgen erwerben konnten, die nicht selbständig oder freiberuflich tätig gewesen sind u. a. m.

Ausgenommen aus dem Vergleich sind auch jene, die aufgrund ihrer Tätigkeit, ihres Besitzstandes bzw. ihres Vermögens nicht in der Rentenversicherung erfasst worden sind und die aus anderen Quellen ein ausreichendes Einkommen auch für das Alter besitzen. Alle diese Frauen, von denen viele ein für die aus der DDR gekommenen Frauen unerreichbar hohe Einkommen auch im Alter haben oder die bereits durch ihr persönliches Vermögen dauerhaft sicher gestellt sind, werden bei dem Vergleich Ost zu West nicht berücksichtigt, obwohl gerade diese Frauen die gravierenden Unterschiede zwischen den Alterseinkommen der Frauen in Ost und West und zwischen dem Lebensniveau der älteren Frauengenerationen in Ost und West begründen und belegen.

Damit ist auch die „Erklärung“ von Gysi, nach der die höheren Renten der Ostfrauen angeblich auf Unterschieden in den Berufsbiografien der Frauen in Ost und West bzw. auf einer „viel höheren durchschnittlichen Zahl von Arbeitsjahren“ der Frauen aus Ost beruhen, falsch.

Dieser „Vergleich“ der Renten aller Frauen Ost mit den Renten einer ausgewählten Gruppe einkommensschwacher Frauen West lenkt ersichtlich von den wirklichen Problemen ab und vermittelt Ihnen als Abgeordnete und damit für Gesetze entscheidungsbefugten Mitbürgerinnen und Mitbürger ein falsches Bild. Das muss, wenn es nicht korrigiert wird, zu weiteren fehlerhaften Entscheidungen hinsichtlich der Herstellung eines einheitlichen Rentenrechts in Ost und West führen.

6. Wir können hier nicht weiter in die Tiefe gehen und z. B. das Alterseinkommen eines Ehepaars von Professoren West mit einem in der Lebensleistung vergleichbaren Professorenehepaar aus der DDR analysieren, auch wenn das interessant wäre und die Tiefe der Diskriminierung der ehemaligen DDR-Bürger und der Missachtung ihrer Lebensleistung noch anschaulicher verdeutlichen würde.

Wir stellen uns, verehrte Abgeordnete, gerne Ihren Fragen und der Diskussion mit Experten und Verantwortlichen. Das würde spannend werden, zumal, wie oben dargelegt, eine Reihe der derzeit offiziell als unbestritten geltende und auch von manchen Sachverständigen benutzten Ausgangspunkte nachweislich fehlerhaft sind. Will man allgemeingültige dauerhafte Lösungen erreichen, müssen sie ersetzt werden. Wir sind gerne bereit, unserer Positionen in einem umfassender angelegten Gutachten darzulegen.


7. Als Vertreter Betroffener bitten wir Sie, verehrte Abgeordnete, weitere klärende Diskussionen zu dem umfassenden Problemkomplex mit allen Beteiligten herbeizuführen und die Auseinandersetzungen auf historisch belegte und nachvollziehbare Fakten zu gründen. Daraus würden sich verständliche und auch machbare Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung und die Staatspraxis ableiten lassen. Das würde für den weiteren Ausbau des gesamtdeutschen einheitlichen Alterssicherungssystems wegweisend sein und Bestand haben können.


 

 



Anmerkungen:

Wir wären für die Übermittlung Ihrer Auffassung zu unserer Position dankbar. Im nächsten Monat (Februar 2009) werden wir zu den Ausschussmaterialien und zum Ergebnis der Anhörung eine weitergehende Stellungnahme vorlegen.


Rechtsanwälte Dres. Christoph

 



[1] Vgl. Aufstieg und Fall eines Konzepts“, Michael Mutz in DAngVers 1999/ 11 S. 509 ff. Entsprechend: „Aktiv im Ruhestand“ H. 9/1999: „Am Ende ein Fiasko“. Die Gerichte haben das RÜG zerpflückt: „Der Gesetzgeber steht vor einem Scherbenhaufen“.

[2] Der Kirchliche Herausgeberkreis „Jahrbuch Gerechtigkeit“ stellt in der Broschüre „Zerrissenes Land“ (Ende 2007) fest, dass die Zerrissenheit Deutschlands auf verschiedenen Gebieten größer geworden ist und nicht kleiner.