Dr. Karl-Heinz Christoph
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                                                                                                          KOPIE
Vorsitzender des Bundestagsausschusses für
Arbeit und Soziales, Herr Gerald Weiß,
Mitglieder dieses Bundestagsausschusses und
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011  Berlin


Berlin, 27. Juni 2009
Unser Az.: 2007/08.IC.u.a.
Weiß ua Bundestagsabgeordnete Brief v 270609CCCE

 

Zu den Bundestagsdebatten 2008/09
zur Angleichung der Renten in Ost und West

 


Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses und

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,


die Vorlagen der Oppositionsparteien zur Rentenüberleitung bzw. Alterssicherung Ost[1] haben Sie nach drei Bundestagsdebatten und mehreren Ausschussberatungen in namentlichen Abstimmungen am 28.05.09 zwar mehrheitlich abgelehnt[2], nicht aber erledigt: Die Ostrentenprobleme liegen fester denn je auf dem Tisch des Deutschen Bundestages. Selbst die Vertreter der Regierungskoalition mussten einräumen: Es gibt Ungerechtigkeiten und Gesetzgebungsbedarf[3].

Das ist ein Erfolg der Betroffenen. Sie haben ihre berechtigten Forderungen beharrlich in Petitionen und Schreiben an die Bundeskanzlerin, an die Fraktionen und an Sie als Abgeordnete, aber auch in Klagen an die Gerichte herangetragen. Auch durch schockierend abweisende Antworten bzw. Entscheidungen haben sie sich nicht beirren lassen[4].

Dadurch ist eine neue Situation entstanden: Wie Sie wissen, haben Vertreter aller Parteien zugesichert, sich nach den Wahlen 2009 im neuen Bundestag unverzüglich mit den Ostrentenproblemen zu befassen[5]. Nun wird erwartet, dass die Kandidaten im Wahlkampf das öffentlich gegebene Versprechen bekräftigen und es dann im Bundestag umsetzen. Z. Zt. besteht aber noch ein brisanter Klärungsbedarf: Wo liegen die Ursachen für die Ungerechtigkeiten, die 20 Jahre nach dem Beitritt der DDR Millionen beigetretene Bürgerinnen und Bürger bedrücken? Welche Festlegungen muss ein neues Gesetz treffen, damit die Ursachen beseitigt und die Probleme geklärt werden können? Hat Herr Klaas Hübner Recht, der namens der SPD-Fraktion ein „ganzheitliches, umfassendes Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ forderte? (vgl. Stenogr. Bericht v. 28.05.09, S. 24607ff.).

Zur Konzeption eines solchen Gesetzes gibt es extrem gegensätzliche Auffassungen. Die einen meinen, die „Rentenüberleitung“ wäre eine einmalige Erfolgsgeschichte, die anderen, dass sie ein einmaliger Betrug gegenüber den ehemaligen DDR-Bürgern sei[6]. Manche Abgeordnete sind der Auffassung, dass die DDR an dem Desaster schuld wäre, andere sehen die Schuld beim Gesetzgeber, der mit dem RÜG den Einigungsvertrag, das Grundgesetz und die EMRK gebrochen hat.

Während Sie als Bundestagsabgeordnete jedoch inzwischen überzeugt sind, dass Ungerechtigkeiten existieren, die überwunden werden müssen, meinen Richter noch immer, dass alles in Ordnung wäre. Anträge auf höhere Renten sowie auf Nachprüfung der Bescheide und der zugrunde liegenden Gesetze halten sie für rechtsmissbräuchlich. Sie nutzen sogar als „Missbrauchsgebühren“ bezeichnete Geldstrafen[7], um Druck auf die Antragsteller und Anwälte auszuüben.

Das bringt keinen Rechtsfrieden, zumal die ehemaligen DDR-Bürger zu nachhaltig diskriminiert werden: Entgegen offiziell gebilligter Informationen, dass die Ostdeutschen schon mehr Rente als die Westdeutschen erhalten würden[8], erreicht das Alterseinkommen Ost zwei Jahrzehnte nach dem Mauerfall nur 30% bis 60% des Alterseinkommens vergleichbarer Bürgerinnen und Bürger aus den alten Ländern mit vergleichbarem Arbeitsleben. Auch eine schrittweise Annäherung der Lebenslage Ost an West ist damit dauerhaft ausgeschlossen. Das RÜG und der Bruch des Einigungsvertrages, des GG, und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben einen Schandfleck im Einigungsprozess geschaffen.

Angesichts der verbreiteten Altersarmut im Beitrittsgebiet[9] und des dortigen wirtschaftlichen und sozialen Niedergangs nach der Liquidierung wichtiger Betriebe[10] empört es die Betroffenen, wie oberflächlich die Debatten geführt und mit welchen unhaltbaren Behauptungen ihre Anträge abgewiesen wurden. Als Ausgangspunkte dafür wurden Ihnen, den gewählten Abgeordneten, von der Regierung und von „Sachverständige“ getürkte Zahlen und fehlerhafte Einschätzungen vorgelegt. Die DDR wird als Unrechtsstaat bezeichnet, in dem es für die Bürger kein Recht gegeben hätte, und für die miserablen Ostrenten sei die DDR verantwortlich. Um Missverständnissen vorzubeugen ist zu betonen: Es geht ihnen um die Anerkennung der in der DDR rechtmäßig erworbenen Ansprüche, nicht um eine schematische Gleichsetzung mit den Ansprüchen vergleichbarer Kollegen aus den alten Ländern.

Unsere o. g. Stellungnahmen, die dem Ausschuss am 19.01.09 und 04.05.09 vorgelegt wurden, sowie unsere anderen Veröffentlichungen und die Fakten werden schlicht negiert: Die Wahrheit über das DDR-Alterssicherungsrecht und über den Bruch des Einigungsvertrages durch das RÜG[11] wird verborgen gehalten. Uns ist klar: Als Abgeordnete können Sie sich in dem unüberschaubaren Regelungslabyrinth nicht zurechtfinden, das mit dem RÜG fabriziert und von den Gerichten vertieft wurde sowie jetzt von Regierung und Sachverständigen verteidigt wird.

Das RÜG und die meisten Entscheidungen dazu beruhen auf einem falschen Datengerüst und auf fehlerhaften Darstellungen der Sach- und Rechtslage in der DDR (vor dem Mauerfall und danach) sowie nach Abschluss des Einigungsvertrages: Die „Alterssicherung Ost“ besitzt keine solide Basis, sie besteht aus einem Chaos ungerechter Regelungen, die 18 Jahre nach Beschlussfassung über das RÜG zum Abwracken bereit stehen. Auch hier gilt: Ist das Fundament fehlerhaft, kann kein solides Gebäude darauf errichtet werden.

Zur Überwindung des derzeitigen Desasters sollten Sie im Bundestag zunächst die Ursachen klären: Auf Grundlage des vom Konzept her falschen RÜG können Ausgangspunkte für die konzeptionelle Neuregelung nicht gefunden werden. Ihr Bemühen, Veränderungen zu erreichen, bedarf neuer Grundlagen, wie auch Beispiele aus letzter Zeit beweisen.


1. MdB Herr Dr. Heinrich L. Kolb, FDP,
kämpft für ein vorrangiges Anliegen, für die „Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West“[12]. Er irrt jedoch, wenn er meint, der FDP-Vorschlag biete ein Konzept dafür und mit einer Nachversicherung könne „eine gesamtgesellschaftlich gerechte verfassungskonforme Lösung geschaffen“ werden. Sein Sachverständiger[13] unterstützte zwar den Antrag. Ausgehend von der Meinung, er habe seit 1993 „die gesamte Entwicklung des gesamtdeutschen und auch ostdeutschen Rentenrechts miterlebt“, ist dem Sachverständigen entgangen, dass die Enteignung der Ostrentner durch das RÜG 1991/92 erfolgte. Der FDP-Vorschlag ist ebenso untauglich wie der Vergleich des Sachverständigen mit der Nachversicherungsmöglichkeit, wie sie „für eine Heiratserstattung“ (!) für Westdeutsche (!) unter völlig anderen Voraussetzungen (!) geschaffen worden war.

Die Betroffenen hatten in der DDR günstigere Ansprüche aus dem dortigen komplexen Alterssicherungssystem erworben. Dazu gehörten die Ansprüche aus der SV, aus zusätzlichen Versorgungssystemen und aus der FZR, die eine Gesamtversorgung gewährleisten konnten. Diese Ansprüche wurden gemäß der Position von Prof. Papier[14] durch das RÜG enteignet und durch erheblich geringerwertige SGB-VI-Versichertenrentenansprüche „ersetzt“ („gesetzliche Novation“[15]), die maximal von einem Monatsverdienst von 600 Mark der DDR ausgehen. Für die Anspruchserwerbszeit vom 01.03.1971 bis zum 30.06.1990 führt das z. B. zu 14,7089 PEP-Ost und damit zu einen Rentenanteil vom 343,31 €. Das führt z. B. ehemalige Angehörige der technischen Intelligenz der DDR, deren Mitgliedschaft im zusätzlichen Versorgungssystem derzeit nicht anerkannt wird, ebenso wie ehemalige Krankenschwestern, die z. B. seit 2002 Rentnerinnen sind und denen die entsprechende Anwendung des Steigerungssatzes von 1,5% verweigert wird, und viele andere in die Altersarmut mit Monatsrenten von 650 bis 950 €. Nun sollen die Geschädigten durch eine Nachversicherung eine Erhöhung der gerade „neu gewährten“ Versicherungsrentenansprüche erreichen können: Das verstehen sie nicht[16]. Und: Wer soll das bezahlen??


2. MdB Herr Staatssekretär Franz Thönnes, SPD,
beklagte eine „Nettostandardrente Ost“, die 1990 „nur rund 40 Prozent der vergleichbaren Westrente“ betragen hätte[17]. Von diesem Zahlbetrag hätte in der Tat ein Rentner in der DDR weder vor dem 01.07.90 noch danach leben können. Diesem Rentner standen jedoch gleichzeitig die anderen zum komplexen Alterssicherungssystem der DDR gehörigen – zumeist geldwerten - Leistungen zu[18], die ab dem 01.07.90 ersatzlos beseitigt wurden. Der Ost-West-Rentenvergleich des Staatssekretärs stellt noch auf die DDR-Zeit bis 30.06.90 ab. Hier dürfen die zu dieser Zeit noch präsenten anderen geldwerten und unverzichtbar zur DDR-Alterssicherung gehörigen Leistungen bei einem Ost-West-Vergleich nicht außer Acht gelassen werden[19]. Außerdem wurde die für den DDR-Rentenzahlbetrag versprochene Zahlbetragsgarantie, die zumeist höhere Werte ergab als die zum 01.01.92 neu berechnete Rente, für die SV-Rentner liquidiert: Stattdessen erhielten sie nur noch die abzuschmelzenden Auffüllbeträge[20].

Werden die weiteren für die Rentner in der DDR lebenswichtigen Teile der Alterssicherung Ost nicht berücksichtigt, die mit der Wirtschafts-, Währungs- und Finanzreform ab dem Beitritt ersatzlos zum Nachteil der aus der DDR gekommenen Rentner liquidiert wurden, kommt man – wie der Staatssekretär – zu einer falschen Einschätzung der Situation der DDR-Rentner, zu ihren aus der DDR mitgebrachten Rechte sowie zur Rolle des RÜG.

Es verdeckt das Problem, das für alle Ostrentner durch das RÜG geschaffen worden ist: Die Liquidierung (Enteignung) aller Alterssicherungsansprüche aus der DDR und die rückwirkende Berechnung einer SGB VI-Versicherungsrente nach der minimierten fehlerhaft bestimmten so genannten Beitragsbemessungsgrenze Ost und nach davon abgeleiteten ebenfalls fehlerhaften Werten (Eckrente Ost u. a.). Ein günstigeres Ergebnis ist nach dem RÜG nur erreichbar, wenn Zeiten der Mitgliedschaft in zusätzlichen Versorgungssystemen bzw. in der FZR vorliegen. Aber auch in diesem Falle werden maximal die DDR-Einkünfte bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt: Kein ehemaliger DDR-Bürger erhält eine Rente, die, wie für westdeutsche Rentner selbstverständlich, durch zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten- u. a. Systemen zu einer lebensstandarderhaltenden Gesamtversorgung aufgestockt werden könnte.


3. MdB Herr Paul Lehrieder, CDU/CSU,
führt die vom RÜG bewirkten Ungerechtigkeiten auf die „Willkür im DDR-Rentenrecht“ zurück[21]. Sein Irrtum beruht auf der Unüberschaubarkeit des Alterssicherungsrechts der Bundesrepublik und auf falschen Informationen über das System der Alterssicherung Ost. Das kennt er selbst nicht, und ihm wurde weder vermittelt, dass zum Alterssicherungsrecht der DDR neben den drei Säulen, Versichertenrente, zusätzliche Versorgungen und Freiwillige Zusatzrente) weitere geldwerte Leistungen zur Ergänzung der Renten und Versorgungen gehörten, noch, dass – entgegen den verbreiteten Gerüchten[22] – das Alterssicherungsrecht der DDR eine zwar nicht üppige aber ausreichende Basis für ein Leben ohne existentielle Sorgen gab. Im Übrigen war dieses Rechtsgebiet einfach und überschaubar: Jeder DDR-Bürger konnte seine Rente selbst berechnen und die Leistungen kontrollieren. Grundlagen dazu vermittelten ihm Informationen des FDGB und einige populärwissenschaftliche Veröffentlichungen[23]. Zur Durchsetzung der Renten- und Versorgungsansprüche sowie zur Streitentscheidung gab es, auch entgegen verbreiteten Fehlinformationen, die Konfliktkommissionen und Gerichte.

Herr Lehrieder und andere Bundestagsabgeordnete erhielten offensichtlich auch keine ausreichenden Informationen über die Funktionen des RÜG. Das Gesetz war geschaffen worden, um die Überführung der nach der Regierungsauffassung zu günstigen Rentenleistungen aus der DDR zu verhindern[24]. Die Initiativen seiner Fraktion für Rentenkürzungen und auch für das Rentenstrafrecht verstoßen gegen alle Rechtsgrundsätze, auch gegen die Grundsätze der christlichen Ethik und Moral sowie auch der Logik. Sie führten u. a. dazu, dass die deutsche Gesetzgebung international erneut diskreditiert wurde, indem das so genannte 1. AAÜG-ÄndG mit der Abweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE bekräftigt wurde (vgl. Drs. 16/7035 v. 07.11.07).


4. MdB Frau Irmingard Schewe-Gerig, Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
setzt sich zwar zu recht für die benachteiligten Geschiedenen ein. Die Gründe für deren sozial unerträgliche Situation liegen entgegen der herrschenden Meinung jedoch nicht in Ungerechtigkeiten des DDR-Rentenrechts. Entscheidend ist bis auf Ausnahmen vielmehr, dass den Betroffenen aufgrund des RÜG die eigenen in der DDR rechtmäßig erworbenen Alterssicherungsansprüche nicht gewährt werden. Viele von ihnen erhielten an Stelle der Zahlbetragsgarantie Auffüllbeträge (vgl. unter Ziff. 6). Die Anerkennung ihrer eigenen Ansprüche würde die sozialen Probleme der meisten Betroffenen lösen. Wo das nicht geschieht, müsste eine spezielle Härtefallvorschrift geschaffen werden: Das hat der Bundesgesetzgeber bislang versäumt. Besondere schwere Benachteiligungen treffen übrigens auch Witwen bzw. Witwer, denen der Bestandschutz für die Zusatzversorgungsansprüche nicht mehr gewährt wird, der ihren Gatten bis zum Tode zustand (u. a. als Zahlbetragsgarantie gemäß dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.09).


5. MdB Frau Silvia Schmidt, SPD,
wies in ihrer Erklärung nach § 31 GO auf die Krankenschwestern u. a. hin, deren „Alterseinkommen trotz höheren Rentenniveaus in Ostdeutschland unterhalb der Westeinkommen liegen“ und deren rechtmäßige DDR-Ansprüche nicht realisiert werden (S. 24789). Am 04.05.09 hatte der Sachverständige, Ingenieur Dr. Klotzsche (BRH), auf ihre Frage, was bei der Anerkennung des Steigerungssatzes von 1,5% herauskäme, erklärt, dass die Betroffenen „schon fast am sozialen Niveau leben müssen“. Er wies nicht darauf hin, dass z. B. eine Krankenschwester, die mit 633 M Monatsgehalt vom 01.03.71 bis 30.06.90 beschäftigt war, anteilig dafür gemäß RÜG nur 343,31 € Rente erhält. Bei einer entsprechenden Berücksichtigung des Steigerungssatzes[25] würde sich deren Rente für diese Zeit auf 514,95 €, also um 171,65 € erhöhen. Allerdings kommt man zu einer sachgerechten Lösung auch des Steigerungssatzproblems nur, wenn die gesetzliche Novation, die besondere Beitragsbemessungsgrenze Ost und insgesamt die enteignenden Wirkungen des RÜG beseitigt werden, wenn ein neues Gesetz Grundlagen für die Gewährung eines angemessenen Alterseinkommens schafft und wenn damit „eine längst überfällige Maßnahme zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf der Basis von Rentengerechtigkeit“ durchführt würde (Silvia Schmidt, Erklärung. nach § 31 GO, a.a.O.).

6. MdB Herr Dr. Gregor Gysi, DIE LINKE, zog für die Vorlagen seiner Fraktion zwar redegewandt zu Felde. Er benannte aber weder den Ausgangspunkt für die Benachteiligungen, die gesetzliche Novation, noch stellte er konkrete Gesetzgebungsanträge vor, deren Annahme zur Überwindung des Unrechts führen würde (abgesehen vom Entwurf eines 2. AAÜG-ÄndG, Drs. 16/7035 vom 07.11.2007 zur Beseitigung rentenstrafrechtlicher Bestimmungen). Zudem ist seine Aussage falsch, „dass viele durch die Überleitung einen höheren Rentenanspruch erhalten haben, als sie ihn in der DDR je erworben hätten“[26]. Sie erinnert an Urteile des BSG aus den Jahren 1993 bis 1999, in denen das Gericht eine in Zeiten von Wirtschafts-, Währungs- und Finanzreformen unsinnige „Nominalwertgarantie“ für Ostrentner beschwor – die vom BVerfG im Leiturteil vom 28.4.1999 zu Recht verworfen wurde.

Dr. Gysi hat offensichtlich nicht erkannt, dass tatsächlich keine Rentenüberführung erfolgt ist: Alle Alterssicherungsansprüche aus der Sozialversicherung der DDR, den zusätzlichen Versorgungssystemen und der FZR wurden, wie oben erläutert, liquidiert (gesetzliche Novation, s. o.). Ab 01.01.92 wurden diese unterschiedlichen Ansprüche „ersetzt“ durch rückwirkend zudem noch verminderte Versichertenrentenansprüche allein aus dem SGB VI[27]! Die Bezeichnung „Überführung“ verschleiert die Wirklichkeit: Am 01.01.92 hatten etwa 4 Millionen Rentner/-innen Anspruch auf die Zahlbetragsgarantie (Einigungsvertrag Art. 30). Die Neuberechnung ergab für die meisten, bei Frauen waren es ca. 80% (!) der Betroffenen, wesentlich geringere Zahlbeträge. Sie erhielten nun so genannte Auffüllbeträge gemäß § 319 SGB VI, die z. T. 1.000 DM monatlich ausmachten. Deren Wertmindernde „Abschmelzung“ ist noch nicht beendet[28]. Am 01.01.1995 erhielten von damals 3.150.997 Versichertenrentnern 2.110.151, also 67%, Auffüllbeträge[29]. Diese Verfahrensweise ersparte der Rentenversicherung vom 01.01.1992 bis zum 31.12.2002 Leistungen in der unvorstellbaren Höhe von 26,59 Mrd. Euro (aus 52 Mrd. DM)[30]!

Die von den „Einsparungen“ Betroffenen waren zumeist Frauen mit geringen Renten, zu denen auch die Angehörigen der besonders benachteiligten Gruppen gehören: Krankenschwestern und andere Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der DDR Geschiedene und Geschiedenenwitwen sowie LPG-Bäuerinnen. Sie hätten das ihnen nach der Zahlbetragsgarantie zustehende Geld dringend für die Erhaltung des Lebensstandards benötigt.


7. MdB Frau Maria Michalk, CDU/CSU,
gibt als Ursache der vom RÜG geschaffenen Ungerechtigkeiten im Alterssicherungsrecht Ost das „Unrecht der DDR“ an[31]. Sie geht dabei offensichtlich von der These aus, dass die DDR ein Unrechtsstaat mit – auch über das Rentenrecht! - zu bestrafenden Tätern gewesen wäre. Ihrem Gedankengang folgen mit erschreckender Uniformität auch jene Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die Erklärungen gemäß § 31 GO abgegeben und dort Gesetzgebungsbedarf bestätigt haben (Stenogr. Bericht Anlagen 9 und 10, S. 24790 ff.). Sie können sich bei der Unrechtsstaatsthese auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier, berufen[32]. Auch der BTA Jan Mücke (FDP) bekannte sich in der gleichen Bundestagssitzung in seiner zu Protokoll gegebenen Rede zu dieser These (S. 24811 ff.). Die Vertreter der Unrechtsstaatsthese glauben inzwischen anscheinend, dass sie fast alles, was die Rechtsstellung der aus der DDR gekommenen Bürger schmälert und ihre Lebensleistungen diskriminiert, mit dieser These begründen können.

Mit der These vom Unrechtsstaat und von der „Zweiten Deutschen Diktatur“ sowie von den damit verbundenen Absichten setzt sich Ralph Hartmann auseinander[33]. Er benennt als eine Quelle den ehemaligen Justizminister Klaus Kinkel[34], der 1991 den Richtern und Staatsanwälten der Bundesrepublik vorgab: „Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muss gelingen, das SED-System zu delegitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das faschistische Deutschland.“

Hartmann stellt dazu fest, „selten hat ein Mitglied der Bundesregierung die enge Verbindung zwischen der Gleichsetzung von NS-Regime und „Unrechtsregime“ der DDR sowie Delegitimierung, Kriminalisierung der DDR und politischer Strafverfolgung so offen und so präzise dargelegt wie Kinkel.“ Hartmann erläutert in seinem Buch die Kinkelschen Positionen zu den Grundfragen dieser Politik-Richtung und zum Bruch des Einigungsvertrages sowie des GG und legt auch andere aus dem Faschismus herrührende Quellen solcher Positionen offen (DDR-Legenden bes. Seiten 11 bis 24).

Im Übrigen stellte Frau Michalk viel Unzutreffendes zusammen[35]. Sie berief sich auf die vom BVerfG schon am 28.4.99 als fehlerhaft erkannte „Privilegiertentheorie“ (BVerfGE 100, 1ff.) und bekräftigte das inzwischen bereits zweimal vom BVerfG (ohne Beteiligung des wegen Gefahr der Befangenheit von der Mitwirkung suspendierten Präsidenten Papier!) als verfassungswidrig verworfene, dann aber durch eine kuriose gesetzgeberische Fehlleistung, das so genannte 1. AAÜG-ÄndG, erneut „gerettete“ Rentenstrafrecht. Ein solches Herangehen, das letztlich auf der Unrechtsstaatsthese beruht, kann keine Lösung für die mit dem RÜG geschaffenen Konflikte bringen. Dazu sind andere Denkansätze nötig.

Wir können inzwischen in der Unrechtsstaatsthese den Ausdruck eines Syndroms erkennen, von dem nicht wenige erfasst sind und das in neuer Form die „Grundtorheit unserer Epoche“, den Antikommunismus, widerspiegelt. Hier offenbart sich eine panische – aber unbegründete! - Angst vor jedem, der Träger sozialistischen Gedankenguts – und Täter im Unrechtsstaat gewesen sein könnte, weil er aus der DDR kam[36].

 

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses und

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

 

der für die Veränderungen in der Welt und die Notwendigkeit des friedlichen Zusammenlebens aller Bürger verständnislose Antikommunismus steht weder mit christlichen Grundsätzen noch mit sozialen oder gar sozialistischen Positionen in Einklang. Er befördert vielmehr Intoleranz und geradezu krankhafte Voreingenommenheit gegenüber den aus der DDR gekommenen Bürgern und vertieft die Spaltung Deutschlands in zwei unterschiedliche Sozial- und Rechtsordnungen.

Das auf die Kategorien „Unrechtsstaat“, „Täter“ und „Opfer“ reduzierte Denken droht derzeit, die WAHRHEIT als Ausgangspunkt für tragfähige gerechte Lösungen im Einigungsprozess zu verdrängen.

Im Dienste der Wahrheit und der Menschenrechte sind wir gern bereit, die Tatsachen sowie die Grund- und Menschenrechte, auf denen unsere Positionen und Vorschläge beruhen, Ihnen in Gesprächen und in Beratungen in Ihren Gremien sowie in Gutachten zu erläutern, Ihnen also zu allen hier gegebenen Problemfragen Rede und Antwort zu stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Christoph                                                                                                            gez. Christoph
Dr. Ingeborg Christoph                                                                             Dr. Karl-Heinz Christoph
Rechtsanwältin                                                                                                             Rechtsanwalt



Anlage:    Die Traktorenbauer von Schönebeck, Hinweis auf eine Dokumentation.

Anlage
zum Brief der RA Dres. Christoph
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
vom 27. Juni 2009



Die Traktorenbauer von Schönebeck


Ein Film von Kuno Richter
Dokumentation, gesendet vom Fernsehsender PHOENIX u. a. am 06.06.09, 21:00 Uhr -



INHALT:

 


Die Traktoren "Made in GDR", die in Schönebeck vom Band rollten, wurden von den DDR-Medien immer wieder gepriesen. Das Werk avancierte zu einem echten Vorzeigebetrieb und die Traktorenwerker zu Imageträgern.

Schönebeck an der Elbe im Jahr 2007 in der Altstadt: Man sieht ein Gittertor, eingefasst in Mauerresten und bewachsen mit Bäumchen. Daran hängt ein vergilbtes Pappschild aus VEB-Zeiten; tapfer wehrt es sich gegen den Verfall. Nichts erinnert mehr an die Geschichte der Traktoren, die von hier aus die ganze Welt eroberten. Die Dokumentation geht in den Ruinen auf die Spurensuche nach den Traktorenbauern von Schönebeck. Einer von ihnen ist der ehemalige Chefkonstrukteur Reinhard Blumenthal, der von 1951 bis 1994 im Werk arbeitete: "Über zwanzig völlig neue Traktorentypen haben wir hier entwickelt. Gebaut werden durften nur zwei", sagt er etwas verbittert. Ansonsten aber schwärmt er heute noch von seinen "Babys", vom "Maulwurf", vom "Geräteträger RS 09" und natürlich auch vom legendären Traktor "ZT 300".

Die Landmaschinen waren ein DDR-Exportschlager und wurden in über 70 Ländern nachgefragt. Sogar US-Farmer orderten den robusten und zuverlässigen Traktor aus dem VEB Kombinat "Fortschritt". Dass auch das DDR-Sandmännchen des Öfteren mit einem Erzeugnis aus der DDR-Traktoren-Schmiede über den Fernsehbildschirm tuckerte, versteht sich da von selbst ...

Wolfgang Meyer aus Schönebeck war einer der hundertzwanzig auserwählten Reisekader des Großbetriebes. Er arbeitete in der Kundendienstabteilung und verkaufte seinerzeit Traktoren in dreißig Länder - nach Afrika, Süd- und Mittelamerika, Asien und Europa. Die meisten Traktorenbauer konnten von diesen Ländern damals freilich nur träumen. Aber immerhin wurden sie mit den begehrten und preiswerten Neubauwohnungen versorgt. Auch die Pausenverpflegung im Traktorenwerk konnte sich sehen lassen. Die Köchin Monika Franke erinnert sich heute noch gerne an den mobilen Schichtservice: an das knallrote Elektroauto Marke Eigenbau, mit dem sie täglich durch die riesigen Industriehallen kurvte.

Der Film von Kuno Richter geht der Historie des legendären Traktorenwerkes auf den Grund. Präsentiert werden vor allem Geschichten aus dem Alltag, erzählt von jenen, die in Schönebeck gearbeitet und gelebt haben. Was hat sie stolz gemacht, was geärgert? Was war das damals für eine Zeit, als in den Hallen noch auf Hochtouren gearbeitet wurde?

 

 

 

Traktorenbauer von Schönebeck 240415 Doku 060609Phoen



[1] Vgl. Aufzählung der Anträge: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 224. Sitzung, 28.05.09 Seiten 24593 A ff. Dazu unsere Stellungnahmen: Drucksachen des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19.01.09 (16(11)1266) und vom 04.05.09 (16(11)1361), veröffentlicht auch unter www.ostrentner.de (Rubriken: Mandanteninfo bzw. Dokumente). Eine Gesamtdarstellung zur Renten- und Versorgungsüberleitung gibt Karl-Heinz Christoph in „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands“, Dr. Wilke GmbH Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-929642-24-7 (veröffentlicht auch in www.rentenrecht.de).

[2] Debatten vom 25.04.08, 04.12.08 und 28.04.09: Stenografische Berichte im Internet; vgl. dazu die o. g. Stellungnahmen.

[3] Vgl. die Diskussionsbeiträge und die Erklärungen der Abgeordneten der Regierungskoalition gemäß § 31 GO bes. Stenografischer Bericht a.a.O. vom 28.04.09, bes. Seiten 24593ff. und 24789ff.

[4] Uns liegen zahlreiche unglaubliche Antworten vor, die den Betroffenen auf ihre dringlichen, manchmal auch verzweifelten Briefe wegen der Rentenungerechtigkeiten „im Auftrag der Bundeskanzlerin“ und anderer Verantwortlicher übermittelt wurden.

[5] Für die Regierungsfraktionen Frau Michalk u. Herr Lehrieder (CDU/CSU, Stenogr. Ber. S.24598ff. u. 24605f.), Herr Vaatz u. a. (CDU/CSU; Erklärg. nach § 31 GO, Anl. 9 u. 10, S. 24790ff.), Herr Hübner (SPD, Stenograf. Ber. S. 24606ff.) und Frau Schmidt u.a. (SPD, Erklärg. nach § 31 GO, Anl. 5 bis 8, S. 24789ff.). Vertreter der Opposition bekräftigten ihre Vorlagen (Frau Schewe-Gerigk, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, S. 24603f., Herr Dr. Kolb, FDP, S. 24596ff., Herr Dr. Gysi (DIE LINKE, S. 24600ff.).

[6] Vgl. dazu die Mandanteninformation 05/2006*: Die Alterssicherung Ost    Recht oder Unrecht?

[7] Gemäß § 192 SGG und § 34 BVerfG: Im letzten Halbjahr sind solche Sanktionen gegenüber Betroffenen und uns gegenüber ergangen. Einer Hallenser Rentnerin, 780 € Rente Gesamteinkommen, wurden in einem z. T. erfolgreichen (!) Verfahren für die dem Richter nicht genehmen weiteren Anträge 500 € auferlegt und sogleich eingetrieben!

[8] Vgl. zu den Wertungswidersprüchen die Mandanteninformationen 11/07 (fast gleichlautend 01/08). Wir weisen insbesondere auf die Beispiele zu den Lehrern und Wissenschaftlern in unserer o. g. Stellungnahme vom 19.01.09 hin.

[9] Armutsbericht 2008 der Bundesregierung, bekannt gegeben Mai 2009 (vgl. u. a. im Internet).

[10] Beispiel: Traktorenwerk Schönebeck vgl. Dokumentation im Fernsehen von Phoenix, Hinweis in der Anlage.

[11] Das RÜG ist genau deshalb als Gesetz erlassen worden, um die angeblich zu günstigen Vorschriften des Einigungsvertrages zu beseitigen: Vgl. Rainer Wilmerstadt, Das neue Rentenrecht, Beck-Verlag München 1991, S. 224Wilmerstadt.

[12] Kolb, Stenografischer Bericht, 224. Sitzung v. 28.05.09, S. 24596ff. Antrag der FDP vom 04.06.08, Drucksache 16/9482.

[13] Rentenberater Peter Sack, Wortprotokoll, 16/122. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, öffentliche Anhörung am 04.05.2009, S. 1620 und 1630.

[14] Vgl. zu Positionen von Prof. Papier die Mandanteninformation 03/09, auch veröffentlicht in www.ostrentner.de.

[15] Als „Gesetzliche Novation“ bezeichnete das BSG die Enteignung aller in der DDR rechtmäßig erworbener Alterssicherungsansprüche (aus der SV, den Versorgungssystemen und der FZR) und deren Ersetzung durch über Jahrzehnte rückwirkend nach dem SGB VI i.d.F.d. RÜG berechnete neu zuerkannte geringerwertige Ansprüche. Die „gesetzliche Novation“ erläutert Christoph in „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands“, a.a.O. bes. Kapitel 6 Abschn. 2 S. 159 ff.

[16] Beispiele mit exakten Zahlen aus der Gerichtspraxis können jederzeit zum Beweis unserer Positionen vorgelegt werden!

[17] Thönnes, Stenografischer Bericht, 224. Sitzung v. 28.05.09, S. 24595ff.

[18] Zu dem komplexen Alterssicherungssystem der DDR gehörten zahlreiche gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegte Vergünstigungen (z. B. geringe Preise für öffentliche Verkehrsmittel, für den Eintritt bei Kultur- und Sportveranstaltungen, Beteiligung an sozialen Leistungen in den Betrieben u.a.m.); vgl. auch in „Das Rentenüberleitungsgesetz…“ S. 9ff.

[19] Vgl. auch die Darlegungen in Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands, a.a.O. S. 10.

[20] § 315a SGB VI i.d.F.d. AAÜG. Entsprechend wirken die Übergangs- und Rentenzuschläge, §§ 319a u. 319b SGB VI i.d.F.d. AAÜG. Später beginnende Renten sind nach den für noch nachteiligeren SGB-VI Reglungen i.d.F.d. RÜG zu berechnen.

[21] Lehrieder, Stenografischer Bericht, 224. Sitzung v. 28.05.09, S. 24605f.

[22] Diese hatte u. a. Prof. Azzola bereits in der mündlichen Verhandlung im BVerfG am 21.07.98 zu den in den Urteilen vom 28.04.99 (BVerfGE 100, 1ff.) entschiedenen Verfahren überzeugend widerlegt.

[23] Z. B. RECHTSHANDBUCH FÜR DEN BÜRGER, von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Karl A. Mollnau, Staatsverlag der DDR, Berlin 1985: Erläuterungen zur Berechnung der Altersrenten findet man dort unter dem Stichwort „Soziale Sicherheit“ – Altersrenten – Seiten 433ff. Ähnlich einfach und für jeden nachvollziehbar war die Berechnung der Leistungsansprüche aus zusätzlichen Versorgungssystemen und aus der FZR.

[24] Vgl. Rainer Wilmerstadt, Das neue Rentenrecht, Beck-Verlag München 1991, u. a. S. 224.

[25] Nach § 47 der 1. Rentenverordnung der DDR v. 23.11.79 beträgt bei der Rentenberechnung „der Steigerungsbetrag für jedes Jahr der Tätigkeit in einer solchen Einrichtung 1,5% des Durchschnittsverdienstes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. a“. Die Rentenerhöhende Wirkung dieser Vorschrift ist angesichts der unterschiedlichen Berechnungsgrundsätze nicht schematische übertragbar.

[26] Dr. Gysi, Stenografischer Bericht, 224. Sitzung v. 28.05.09, S. 24600f.

[27] Das Rentenüberleitungsgesetz….. zur gesetzlichen Novation, a.a.O.

[28] Entsprechend werden die Rente- und Übergangszuschläge nach §§ SGB VI behandelt!

[29] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 06.06.95 – Drucksache 13/1336 – Auffüllbeträge in der Rentenversicherung der neuen Bundesländer.

[30] Das ergibt sich aus Angaben der BfA, die vom BVerfG in seinem sogen. Auffüllbetragsbeschuss vom 11.05.2005 (Az. 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98 u.a.) verarbeitet worden sind

[31] Michalk, Stenografischer Bericht, 224. Sitzung v. 28.05.09, S. 24599f.

[32] Von Prof. Papier benutzter unseriöser politischer Kampfbegriff, der weder im Recht noch anderswo klar definiert ist.

[33] Ralph Hartmann, DDR-Legenden – Der Unrechtsstaat, die Schießbefehl und die marode Wirtschaft, edition ost, Verlag Das Neue Berlin 2009. Vgl. auch vom gleichen Verfasser: Die DDR unterm Lügenberg, Hannover, 3. Auflage, 2008.

[34] Klaus Kinkel, früher nicht so sehr erfolgreicher Chef des BND und Flügelmann für den Bruch des Einigungsvertrages, ist wie Prof. Baring, der die DDR-Bürger u. a. „deutschsprachige Polen“ diffamierte, ein Schüler von Kissinger und Vorkämpfer für den Antikommunismus; er wirkte nachdrücklich auf für die DDR-Bürger negative Regelungen im Einigungsvertrag ein und betrieb intensiv den Bruch jener Bestimmungen, die Grund- und Menschenrechte der Bürger aus der DDR schützen sollten.

[35] Michalk, a.a.O.: Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Fehlern von der Abgeordneten muss einer späteren Erörterung vorbehalten bleiben: Hier würde das zu umfangreich werden.

[36] Thomas Mann, Ansprache zum 10. Jahrestag der Bücherverbrennung 1943 (zitiert aus „Geflügelte Worte“, Kurt Böttcher u.a. VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1981, 2. Aufl. 1982, Ziff. 4151): „Antikommunismus – (zit. Ist) die Grundtorheit unserer Epoche“: Er könne nicht umhin, „in dem Schrecken der bürgerlichen Welt vor dem Wort Kommunismus, diesem Schrecken, von dem der Faschismus so lange gelebt hat, etwas Abergläubisches und Kindisches zu sehen, die Grundtorheit unserer Epoche“.

 Ziff. 4151): „Antikommunismus – (zit. Ist) die Grundtorheit unserer Epoche“: Er könne nicht umhin, „in dem Schrecken der bürgerlichen Welt vor dem Wort Kommunismus, diesem Schrecken, von dem der Faschismus so lange gelebt hat, etwas Abergläubisches und Kindisches zu sehen, die Grundtorheit unserer Epoche“.