E. (09.11.07) Was geschieht, wenn die Rentenberechnung schwere Fehler enthält? Zu Lehren aus einer Nachzahlung von ca. 24.000 €.

 

Einer unserer Mandanten hatte als Bestandsrentner seit 1992 eine zu geringe Rente erhalten. Er führte nach Widerspruch und Klage die Auseinandersetzung über eineinhalb Jahrzehnte lang hartnäckig weiter. Ach nachdem vor kurzem, im zweiten Quartal 2007, das Sozialgericht seine Anträge in Bausch und Bogen abgewiesen hatte, gab er nicht auf und legte Berufung ein.

Kürzlich wurde, für ihn nun doch überraschend, mit einem neuen Rentenbescheid seine Rente, wie von Anfang an gefordert, neu berechnet – und er erhielt eine beträchtliche Nachzahlung: Das Geld war ihm in den vielen Jahren, in denen der heute 79jährige es dringend gebraucht hätte, zu Unrecht vorenthalten worden.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche führte seine Beharrlichkeit, die er sich mit Hilfe der Anwälte bewahrt hatte. Er hatte sich nicht von Gerüchten wie „es hat ja doch alles keinen Zweck“, und auch nicht von negativen Entscheidungen entmutigen lassen.

Das Geld stand ihm zu. Er hat es nun mit großer Verspätung bekommen. Dazu kam es aber nur, weil er von seinen Forderungen nicht abgelassen hatte - eineinhalb Jahrzehnte lang, und weil er für seine Auseinandersetzung die notwendige Unterstützung erhalten hat.

Ihn bewegte zum Abschluss des Streites dann doch noch eine besondere Frage: Was wird aus dem Geld der (vermutlich vielen) anderen ähnlich betroffenen Rentner, die sich von Mitarbeitern der Rentenversicherung und von Richtern oder auch von allgemeinen negativen Parolen hatten davon abbringen lassen, ihre Forderungen aufrechtzuerhalten, und den Gerichtsweg wegen – anscheinender und behaupteter – Aussichtslosigkeit z. B. nach 12 Jahren abgebrochen haben? Das Geld gehörte ihnen eigentlich doch, und zwar als Eigentum!

Die Versicherung, die den bei ihr Versicherten und Betroffenen falsch beraten und behandelt hat und die lange Zeit seine Anträge zu Unrecht abgewiesen hat, wobei sie noch von Gerichten bestärkt worden war, so wurde gefragt, ist die nicht verpflichtet, die Irrtümer festzustellen, die Betroffenen über die Fehler aufzuklären, sie wahrheitsgemäß zu informieren und ihnen das bislang „eingesparte“ Geld nachträglich auszuzahlen?

Wenn die Bescheide bestandskräftig geworden und nicht weiter angegriffen worden sind, ist für den Versicherten, auch wenn er von der Versicherung falsch beraten und behandelt worden ist das Geld unwiederbringlich verloren. Selbst wenn der Betroffenen die Irreführung jetzt selbst bemerken, die Korrektur der Bescheide und die Nachzahlung fordern sollte, hat er nahezu keine Chance, sein Geld nachgezahlt zu bekommen. In der Regel dürfte dann allerdings die Rentenleistung für die Zukunft neu festgelegt werden, auch wenn eine solche Verfahrensweise nach Auffassung der Betroffenen außerordentlich ungerecht ist.