E. (09.11.07) Was geschieht, wenn die Rentenberechnung schwere Fehler enthält? Zu Lehren aus einer Nachzahlung von ca. 24.000 €. |
Einer unserer Mandanten hatte als Bestandsrentner seit
1992 eine zu geringe Rente erhalten. Er führte nach Widerspruch und Klage die
Auseinandersetzung über eineinhalb Jahrzehnte lang hartnäckig weiter. Ach
nachdem vor kurzem, im zweiten Quartal 2007, das Sozialgericht seine Anträge in
Bausch und Bogen abgewiesen hatte, gab er nicht auf und legte Berufung ein. Kürzlich wurde, für ihn nun doch überraschend, mit
einem neuen Rentenbescheid seine Rente, wie von Anfang an gefordert, neu
berechnet – und er erhielt eine beträchtliche Nachzahlung: Das Geld war ihm in
den vielen Jahren, in denen der heute 79jährige es dringend gebraucht hätte, zu
Unrecht vorenthalten worden. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche führte seine
Beharrlichkeit, die er sich mit Hilfe der Anwälte bewahrt hatte. Er hatte sich
nicht von Gerüchten wie „es hat ja doch alles keinen Zweck“, und auch nicht von
negativen Entscheidungen entmutigen lassen. Das Geld stand ihm zu. Er hat es nun mit großer
Verspätung bekommen. Dazu kam es aber nur, weil er von seinen Forderungen nicht
abgelassen hatte - eineinhalb Jahrzehnte lang, und weil er für seine Auseinandersetzung
die notwendige Unterstützung erhalten hat. Ihn bewegte zum Abschluss des Streites dann doch noch
eine besondere Frage: Was wird aus dem Geld der (vermutlich vielen) anderen
ähnlich betroffenen Rentner, die sich von Mitarbeitern der Rentenversicherung
und von Richtern oder auch von allgemeinen negativen Parolen hatten davon
abbringen lassen, ihre Forderungen aufrechtzuerhalten, und den Gerichtsweg
wegen – anscheinender und behaupteter – Aussichtslosigkeit z. B. nach 12 Jahren
abgebrochen haben? Das Geld gehörte ihnen eigentlich doch, und zwar als
Eigentum! Die Versicherung, die den bei ihr Versicherten und
Betroffenen falsch beraten und behandelt hat und die lange Zeit seine Anträge
zu Unrecht abgewiesen hat, wobei sie noch von Gerichten bestärkt worden war, so
wurde gefragt, ist die nicht verpflichtet, die Irrtümer festzustellen, die
Betroffenen über die Fehler aufzuklären, sie wahrheitsgemäß zu informieren und
ihnen das bislang „eingesparte“ Geld nachträglich auszuzahlen? |
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