Kurzinformationen zum 15.09.2007:

 

A. Zum 01.07.07 wurden die Versicherungsrenten um 0,54% angehoben. Das ist die erste Rentenanpassung seit 3 Jahren. Entsprechend werden auch die Leistungen aus Renten für Landwirte, das Pflegegeld aus der Unfallversicherung und staatliche Versorgungsleistungen (u. a. Kriegs- und Wehrdienstopfer) angepasst.

Die Rentenanpassung unterscheidet nicht zwischen Ost und West. Sie vergrößert dadurch den die absoluten Abstände zwischen den Renten-Ost und den Renten West entgegen den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes, die eine schrittweise Verminderung des Abstandes vorschreiben.

Es ist zu empfehlen, gegen die Anpassungsbescheide, die zumeist als Mitteilungen bezeichnet die Rentner erreichen, Widerspruch einzulegen, zumal zu erwarten ist, dass diese Frage noch die Gerichte beschäftigen wird.

B. Zu einigen gesetzlichen Neuregelungen sowie zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts werden wir (voraussichtlich Ende September 2007) einige Informationen aus unserer Sicht geben. Das betrifft u. a.

Fragen der Rente mit 67 und der Änderungen des § 44 SGG (wodurch bislang vorgesehene Nachzahlungen abgeschafft werden).

Zur Schaffung einer Opferrente (Vgl. Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (vom Bundesrat am 06.07.2007 bestätigt) unter Berücksichtigung der unzureichenden Rehabilitierungsvorschriften.

Zur Nichtannahme der von uns eingelegten Verfassungsbeschwerde zur Rentenangleichung Ost an West und zu Rentenanpassungen durch Beschluss des BVerfG vom 26.07.07 1 BvR 824/03 (vgl. www.bverfg.de/entscheidungen/rk... ); nach Auffassung des BVerfG sind die Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum 1. Juli 2000 und zur Aussetzung der Anpassung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2004 verfassungsgemäß: Auf die Frage, dass die schrittweise Angleichung der Rentenwerte Ost an die in West zwingend vorgegeben ist und dass bei dem derzeitigen Angleichungstempo die betroffenen Rentner auf die Angleichung noch über 200 Jahre (!) warten müssen, geht das BVerfG nicht ein.

Zu den Ergebnissen in der Sache Kirsten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zum Entzug der berufsbezogenen Zuwendung, der Berufsunfähigkeitsrente für ehemalige Ballettmitglieder aus der DDR, durch den Freistaat Sachsen.

C. Einige offene Worte zu den Vorschlägen des CSU-Abgeordneten Konrad Kobler, die Ostrenten der Frauen zu kürzen (anknüpfend an das MDR-Interview mit Kobler und die entsprechende Sendung in der Reihe UMSCHAU).