Kurzinformationen zum 15.09.2007:
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A. Zum 01.07.07 wurden die
Versicherungsrenten um 0,54% angehoben. Das ist die erste Rentenanpassung seit
3 Jahren. Entsprechend werden auch die Leistungen aus Renten für Landwirte, das
Pflegegeld aus der Unfallversicherung und staatliche Versorgungsleistungen (u.
a. Kriegs- und Wehrdienstopfer) angepasst. Die
Rentenanpassung unterscheidet nicht zwischen Ost und West. Sie vergrößert dadurch
den die absoluten Abstände zwischen den Renten-Ost und den Renten West entgegen
den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes, die
eine schrittweise Verminderung des Abstandes vorschreiben. Es ist zu
empfehlen, gegen die Anpassungsbescheide, die zumeist als Mitteilungen bezeichnet
die Rentner erreichen, Widerspruch einzulegen, zumal zu erwarten ist, dass
diese Frage noch die Gerichte beschäftigen wird. B. Zu einigen gesetzlichen Neuregelungen sowie zu Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts werden wir (voraussichtlich Ende September 2007) einige
Informationen aus unserer Sicht geben. Das betrifft u. a. Fragen der Rente mit 67 und der Änderungen des § 44 SGG (wodurch
bislang vorgesehene Nachzahlungen abgeschafft werden). Zur Schaffung einer Opferrente (Vgl. Drittes Gesetz zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR (vom Bundesrat am 06.07.2007 bestätigt) unter
Berücksichtigung der unzureichenden Rehabilitierungsvorschriften. Zur Nichtannahme der von uns eingelegten Verfassungsbeschwerde zur
Rentenangleichung Ost an West und zu Rentenanpassungen durch Beschluss des
BVerfG vom 26.07.07 1 BvR 824/03 (vgl. www.bverfg.de/entscheidungen/rk...
); nach Auffassung des BVerfG sind die Anpassung des aktuellen Rentenwerts
(Ost) zum 1. Juli 2000 und zur Aussetzung der Anpassung des aktuellen
Rentenwerts zum 1. Juli 2004 verfassungsgemäß: Auf die Frage, dass die
schrittweise Angleichung der Rentenwerte Ost an die in West zwingend vorgegeben
ist und dass bei dem derzeitigen Angleichungstempo die betroffenen Rentner auf
die Angleichung noch über 200 Jahre (!) warten müssen, geht das BVerfG nicht
ein. Zu den Ergebnissen in der Sache Kirsten beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte. Zum Entzug der berufsbezogenen Zuwendung, der
Berufsunfähigkeitsrente für ehemalige Ballettmitglieder aus der DDR, durch den
Freistaat Sachsen. C. Einige
offene Worte zu den Vorschlägen des CSU-Abgeordneten Konrad Kobler, die Ostrenten
der Frauen zu kürzen (anknüpfend an das MDR-Interview mit Kobler und die
entsprechende Sendung in der Reihe UMSCHAU). |
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