Abschließende
Bemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche soziale und
kulturelle Rechte 200511 20. Mai 2011 Aus: UNREDIGIERTE … VORABFASSUNG (Original: Englisch) AUSZUG (vgl. zu Rente bes. Ziff. 6, 7 und
22)
- Befassung
mit Staatenberichten nach den Artikeln 16
und 17 des Pakts -
3. Der
Ausschuss ist erfreut über die Gelegenheit zum Dialog mit dem Vertragsstaat… B. Positive Aspekte
8. Der Ausschuss bedauert, dass der
Vertragsstaat der früheren Empfehlung des Ausschusses, die Befugnisse des Deutschen Instituts für Menschenrechte
auf die Befassung mit
Beschwerden auszuweiten,
nicht nachgekommen ist. Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von der Verfügbarkeit anderer, so auch gerichtlicher
Rechtsbehelfe, empfiehlt aber dem Vertragsstaat, in Anbetracht der
Zugänglichkeit dieser Mechanismen für die Öffentlichkeit die Befugnisse des
Deutschen Instituts für Menschenrechte auf die Entgegennahme von Beschwerden
auszudehnen, einschließlich Beschwerden betreffend wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte. In diesem Zusammenhang lenkt der Ausschuss die
Aufmerksamkeit des Vertragsstaates auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 10 über
die Rolle der nationalen Menschenrechtsinstitutionen beim Schutz der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (1998), in der unter anderem
empfohlen wird, dass nationale Menschenrechtsinstitutionen
Beschwerden prüfen sollen, in denen die Verletzung anwendbarer
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechtsnormen in einem Staat behauptet
wird. 9. Der Ausschuss nimmt mit tiefer Besorgnis Kenntnis von den Auswirkungen der Agrar- und Handelspolitik des Vertragsstaates,….. 10. Der Ausschuss verleiht seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass die Menschenrechte bei politischen
Entscheidungen des Vertragsstaates
betreffend die Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen sowie bei der Unterstützung des Vertragsstaates für diese Investitionen nicht gebührend berücksichtigt werden. (Art. 2.1,11,22 und 23) 11. bis …. 13.
.Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat
auf, alle gebotenen Maßnahmen zu treffen, um regionale Unterschiede zwischen
den westlichen und den östlichen Bundesländern bei der Beschäftigung zu
beseitigen, unter anderem durch die Annahme von Beschäftigungsstrategien und
-aktionsplänen, die spezifisch auf die Regionen mit der höchsten Arbeitslosigkeit ausgerichtet sind. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss, in diese Strategien und .Aktionspläne Pläne
zur Fach- und Berufsausbildung zu integrieren, die auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts zugeschnitten sind. In diesem Zusammenhang lenkt der Ausschuss die Aufmerksamkeit
des Vertragsstaates auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 18 zum Recht auf Arbeit
(2005).
16. Der
Ausschuss ist besorgt darüber, dass die unzulängliche Zahl von Kinderbetreuungsstätten
und der von Frauen und Männern gewählten Berufe sowie die klischeehafte
Geschlechterrollen nach wie vor die gleichberechtigte Wahrnehmung des Rechts
auf Arbeit durch Frauen behindern…… 17. Der
Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen
trotz der getroffenen Maßnahmen hoch ist und das Problem durch die
Arbeitsagenturen des Vertragsstaates nicht wirksam beseitigt wurde. Der Ausschuss
ist ferner besorgt über den Mangel an zuverlässigen Daten über die Beschäftigungssituation
von Menschen mit Behinderungen. (Art. 6, 2(2)).
18. … 19. Der
Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates im
Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage
für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit' anzunehmen, was in der Praxis als nahezu ,jede Arbeit' ausgelegt
werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige
Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)……
20. … 21. Der
Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit
des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung
bestätigt hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber,
dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen
Lebensstandard gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt
darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder
annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze
bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der steuerpflichtige
Anteil der Renten 2005 auf 80 % angehoben wurde.
(Art. 9, 10)
22. Der
Ausschuss ist besorgt über die Diskriminierung bei der Inanspruchnahme der
Rechte auf soziale Sicherheit zwischen östlichen und westlichen Bundesländern, die
in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 über die Versorgungsansprüche
ehemaliger Minister und stellvertretender Minister
der DDR zum Ausdruck kommt.
23. … 24. Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb
der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar
wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen
in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt
nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine
unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9) Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes Armutsbekämpfungsprogramm
anzunehmen und durchzuführen, das die Armutsaspekte berücksichtigt, die in den
verschiedenen, von dem Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden.
Der Ausschuss empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe
der Sozialleistungen vorzunehmen. Außerdem fordert der Ausschuss die
Vertragspartei auf, die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms
einzubeziehen und damit den benachteiligten und randständigen Gruppen besondere
Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den
Vertragsstaat auf seine Erklärung über Armut und den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2001). 25. Der Ausschuss verleiht
erneut seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass der Vertragsstaat auf seine Empfehlung von 2001, über den Umfang und die Ursachen der Wohnungslosigkeit in dem Vertragsstaat Bericht
zu erstatten und Programme und Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu entwickeln, nicht eingegangen ist.(Art. 11)
26. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass transsexuelle und
intersexuelle Menschen oft für psychisch krank
gehalten werden und dass gesetzgeberische und sonstige
politische Maßnahmen des Vertragsstaates zur Diskriminierung dieser Menschen sowie zu
Verletzungen
ihrer Rechte in Bezug auf sexuelle
und reproduktive Gesundheit geführt haben. (Art. 12, 2.2) Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, verstärkt gesetzgeberische
oder sonstige Maßnahmen betreffend die Identität und die Gesundheit
transsexueller und intersexueller Menschen zu treffen, um sicherzustellen, dass
sie nicht länger diskriminiert werden und dass ihre persönliche Integrität und
ihre Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit geachtet werden. Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, transsexuelle und intersexuelle
Menschen zu diesem Zweck uneingeschränkt zu konsultieren. 27. Der Ausschuss stellt mit tiefer Besorgnis fest, dass der Vertragsstaat keine hinlänglichen Maßnahmen zur
Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen ergriffen hat, die Berichten zufolge in menschenunwürdigen Bedingungen leben und wegen eines Mangels an Fachkräften und der unzulänglichen Anwendung von Pflegenormen nach wie vor
mangelhafte Pflege erhalten. (Art. 12). Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, sofortige Schritte zur
Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu unternehmen. Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat insbesondere auf, die notwendigen Mittel
zur Ausbildung von Pflegepersonal gemäß den kürzlich angenommenen Ausbildungsnormen
bereitzustellen. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat außerdem auf,
gründlichere Kontrollen von Pflegeheimen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang
lenkt der Ausschuss die Aufmerksamkeit des Vertragsstaates auf die Grundsätze
der Vereinten Nationen für .ältere Menschen (Resolution der
Generalversammlung 46/91 vom 16. Dezember 1991) sowie auf seine Allgemeine
Bemerkung Nr. 6 über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von
älteren Menschen (1995). 28. Der
Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass bis zu 25 Prozent aller Schüler ohne
Frühstück zur Schule gehen und somit der Gefahr der Mangelernährung ausgesetzt
sind, da noch nicht in allen Schulen Mittagessen bereitgestellt wird. (Art. 13,
12, 10) Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaatnachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen zu treffen,
um sicherzustellen, dass Kinder, besonders aus armen Familien, richtige
Mahlzeiten erhalten. Der Ausschuss fordert außerdem den Vertragsstaat auf,
dafür zu sorgen, dass diesbezügliche Maßnahmen Kinder aus benachteiligtem
sozialem Hintergrund nicht noch weiter stigmatisieren. 29. Der
Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die
ohne Abschluss die Schule verlassen, insbesondere unter den sozial benachteiligten
Schülern, trotz der verschiedenen von dem Vertragsstaat getroffenen Maßnahmen,
z.B. Einzelberatung und Überwachungsdienste, sowie der gezielten Unterstützung
für Schüler mit besonderen Bedürfnissen nach wie vor hoch ist. (Art. 13,
2.2) Der
Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, bei der Umsetzung von
Plänen zur Unterstützung schulabbruchgefährdeter Schülerinnen und Schüler auf
die sozialen Aspekte des Problems einzugehen. Der Ausschuss fordert außerdem
den Vertragsstaat auf, Teilnehmer an berufsbildenden Ausbildungsprogrammen
verstärkt auf die Möglichkeit zum Erwerb des Sekundarschulabschlusses hinzuweisen
und dabei zu unterstützen. 30. Der
Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Vertragsstaat seiner früheren Empfehlung
von 2001, entsprechend den Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c
über die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit eine Senkung der
Studiengebühren herbeizuführen, mit dem Ziel, diese abzuschaffen, nicht gefolgt
ist. (Art. 13) .
32. Der
Ausschuss nimmt Kenntnis von den Angaben, die in den Antworten zu der Liste der
zu behandelnden Punkte enthalten ist, ist jedoch besorgt über den Mangel an
Daten, der eine Identifizierung im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates existierender
ethnischer und religiöser Gruppen und Minderheiten ermöglicht und der unter
anderem den uneingeschränkten Genuss ihrer kulturellen Rechte begrenzt. (Art.
15) Der
Ausschuss nimmt zwar Kenntnis von den rechtlichen Bestimmungen, die den
Vertragsstaat daran hindern, statistische Daten über die ethnische
Zusammensetzung seiner Bevölkerung zu erheben, empfiehlt jedoch dem Vertragsstaat,
Maßnahmen anzunehmen und Mechanismen zu schaffen, um es Gruppen und Minderheiten
zu ermöglichen, sich als solche zu Identifizieren, mit dem Ziel der
Gewährleistung ihrer kulturellen Rechte auf der Grundlage der
Selbstidentifizierung, insbesondere des Rechts, ihre eigene Kultur, die eine
wesentliche Grundlage ihrer Identität darstellt, zu erhalten, zu fördern und
weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den
Vertragsstaat auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 21 (2009) über das Recht eines
jeden auf Teilnahme am kulturellen Leben.
34. Der
Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, entsprechend der Empfehlung des
Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung (AIHRC/4/29/Add.3, 2007) konkrete
Schritte zu unternehmen, um die Politik und Praxis der frühzeitigen Bildungswegentscheidung
und Zuweisung von Schülerinnen und Schülern in eine Schullautbahn zu
überprüfen, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die diese
Praxis auf den Hochschulbildungserfolg dieser Schülerinnen und Schüler, vor
allem aus sozial benachteiligten Gruppen, besitzt. 35. Der Ausschuss ersucht den Vertragsstaat, in seinen nächsten
periodischen Bericht
Angaben aufzunehmen über
(ii)
seine Gesundheitsschutzpolitik im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln, die
gentechnisch veränderte Organismen enthalten; (iii) den
Einsatz medizinischer Zwangsbehandlung bei psychisch kranken Patienten und über
die diesbezüglichen Vorschriften; (iv) die
Verbreitung des Drogenkonsums und die Auswirkungen des Projekts zur Verhütung
von Drogenkonsum und Drogenabhängigkeit bei Kindern und jungen Menschen, wie in
Anhang 6 der Antworten zu der Liste zu behandelnder Punkte dargestellt (E/C.l2/DEU/Q/5/Add.l); und (v) die Häufigkeit
von Selbstmord und die Auswirkungen von Maßnahmen zu seiner Verhütung. 36. Der Ausschuss
bittet den Vertragsstaat, die Unterzeichnung und Ratifizierung des
Fakultativprotokolls zu dem Pakt in Erwägung zu ziehen. 37. Der
Ausschuss bittet den Vertragsstaat, die Ratifizierung der Internationalen
Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Erwägung zu ziehen. 38. Der
Ausschuss ersucht den Vertragsstaat, diese Abschließenden Bemerkungen auf allen
Ebenen der Gesellschaft zu verbreiten, insbesondere
bei Staatsbediensteten, der Richterschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft, sie so weit wie möglich übersetzen zu lassen und zu publizieren
und in seinem nächsten periodischen Bericht den Ausschuss über die Schritte zu
ihrer Umsetzung zu unterrichten. Er bittet außerdem den Vertragsstaat, auch künftig nationale Menschenrechtsinstitutionen, nichtstaatliche
Organisationen und andere Mitglieder der Zivilgesellschaft in die vor der
Vorlage des nächsten periodischen Berichts auf nationaler Ebene geführten
Gespräche einzubinden. 39. Der Ausschuss ersucht den
Vertragsstaat, seinen sechsten periodischen Bericht nach den 2008 angenommenen
überarbeiteten Berichterstattungsleitlinien des Ausschusses (E/C.12/2008/2) zu erstellen und bis 30. Juni 2016 vorzulegen. |
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