Daten, Fakten, Zitate  Zum zwanzigsten Jahrestag des RÜG am 01.08.2011

 

1. Die Rentenkürzung Ost wird als Einsparungsquelle für den Staat missbraucht:

Die Neuberechnung gemäß RÜG ergab 1992 für ca. 2,1 Mio. Frauen (80% der Betroffenen!) eine monatlich bis zu 1.000 DM geringere Monatsrente! Zur „Abschmelzung“ der „zu hohen Renten“ wurden die Auffüllbeträge erfunden. Sie bewirken, dass noch heute viele Frauen von Rentenanpassungen nicht profitieren können. Dagegen ersparte diese Verfahrensweise der Rentenversicherung vom 01.01.1992 bis zum 31.12.2002 Leistungen in der unvorstellbaren Höhe von 26,59 Mrd. Euro (aus 52 Mrd. DM)[1] – auf Kosten der Ost-Rentnerinnen!

Die von den „Einsparungen“ Betroffenen waren zumeist Frauen mit geringen Renten, zu denen auch die Angehörigen der besonders benachteiligten Gruppen gehören: Krankenschwestern und andere Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der DDR Geschiedene und Geschiedenenwitwen sowie LPG-Bäuerinnen. Sie hätten das ihnen nach der Zahlbetragsgarantie zustehende Geld dringend für die Erhaltung des Lebensstandards benötigt….

 

2. Vergleich der Größenordnung des Alterseinkommens ehemal. Armeeangehöriger/ Berufssoldaten:


DDR:  

Berufssoldat, Offizier und General: Maximal bis      Etwa  2.100 €

Offizier und General des Wachregiments                Etwa  1.100 €

Bundesrepublik:

Hauptfeldwebel:                                                   Etwa  1.800 €

General                                                               Etwa  4.500 €

3. Vergleich der Größenordnung des monatlichen Alterseinkommens von Lehrerinnen:

DDR                                                                                 ca. 1.000 €

Bundesrepublik                                                                   ca. 2.500 €

4. Im Durchschnitt erreichen die Ostrenten/-alterseinkommen etwa ein Drittel der Alterseinkommen West. Dank 20 Jahre RÜG schließt das im Alterseinkommen und im Lebensniveau eine Angleichung Ost an West für die lebenden Generationen aus. Entsprechen wirkt das derzeitige Auseinanderdriften der Wirtschafts- und Sozialentwicklung in Ost und West. Sollen die Wirtschafts- und Sozialordnungen von Ost und West im Interesse eines einheitlichen Deutschland sich schrittweise angleichen, muss ein Angleichungsprogramms Ost an West erarbeitet und vom Bundestag beschlossen werden. Im Selbstlauf wird das nichts...

5. Hinweise auf weiterführende Literatur zum Rentenrecht Ost

Karl-Heinz Christoph, „Bestohlen bis zum Jüngsten Tag – Kampf dem Rentenabbau Ost“, Berlin 2010,

Kai Alexander Heine, Die Versorgungsüberleitung, Band 210 der Schriften zum Sozial- und Verwaltungsrecht, Duncker & Humblot, Berlin, 2003,

Karl-Heinz Christoph, „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit Deutschlands“, Dr. Wilke GmbH Verlag & Vertrieb, Berlin 1999, 348 Seiten (dieses Grundlagenbuch ist vollständig im Internet unter www.rentenrecht.de).

 

Darüber hinaus sind viele instruktive Materialien zum Rentenrecht Ost im Internet unter www.ostrentner.de veröffentlicht, z. B. der Appell an den Bundespräsidenten von 2010, die Offenen Briefe an Bundeskanzler Schröder, Mandanteninformationen und andere Dokumente.

 

6. Zur Bilanz des 20. Jahrestages des Rentenüberleitungsgesetzes gehört, dass es entgegen dem Gebot des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes eine dauerhafte Teilung in Rentner aus Ost und aus West gebracht und festgeschrieben hat: Die Rentner Ost erhalten nur etwa ein Drittel der Alterseinkommen der vergleichbaren Rentner West und sind damit von der Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse Ost an West lebenslang ausgegrenzt.



[1] Das ergibt sich aus Angaben der BfA, die vom BVerfG in seinem sogen. Auffüllbetragsbeschuss vom 11.05.2005 (Az. 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98 u.a.) verarbeitet worden sind