Daten, Fakten, Zitate Zum zwanzigsten Jahrestag des RÜG am 01.08.2011 1. Die Rentenkürzung Ost wird
als Einsparungsquelle für den Staat missbraucht: Die Neuberechnung gemäß RÜG ergab 1992 für ca. 2,1 Mio. Frauen (80% der
Betroffenen!) eine monatlich bis zu 1.000 DM geringere Monatsrente! Zur
„Abschmelzung“ der „zu hohen Renten“ wurden die Auffüllbeträge erfunden.
Sie bewirken, dass noch heute viele Frauen von Rentenanpassungen nicht
profitieren können. Dagegen ersparte diese Verfahrensweise der Rentenversicherung vom
01.01.1992 bis zum 31.12.2002 Leistungen in der unvorstellbaren Höhe von 26,59
Mrd. Euro (aus 52 Mrd. DM)[1] – auf
Kosten der Ost-Rentnerinnen! Die von den „Einsparungen“ Betroffenen waren zumeist
Frauen mit geringen Renten, zu denen auch die Angehörigen der besonders
benachteiligten Gruppen gehören: Krankenschwestern und andere Beschäftigte des
Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der DDR Geschiedene und
Geschiedenenwitwen sowie LPG-Bäuerinnen. Sie hätten das ihnen nach der
Zahlbetragsgarantie zustehende Geld dringend für die Erhaltung des Lebensstandards
benötigt…. 2. Vergleich der
Größenordnung des Alterseinkommens ehemal. Armeeangehöriger/ Berufssoldaten:
Berufssoldat, Offizier und General: Maximal bis Etwa 2.100 € Offizier und General des Wachregiments Etwa
1.100 € Bundesrepublik: Hauptfeldwebel: Etwa
1.800 € General Etwa 4.500 € 3. Vergleich der
Größenordnung des monatlichen Alterseinkommens von Lehrerinnen: DDR
ca. 1.000 € Bundesrepublik ca. 2.500 € 4. Im Durchschnitt erreichen die
Ostrenten/-alterseinkommen etwa ein Drittel der Alterseinkommen West. Dank 20
Jahre RÜG schließt das im Alterseinkommen und im Lebensniveau eine Angleichung
Ost an West für die lebenden Generationen aus. Entsprechen wirkt das derzeitige
Auseinanderdriften der Wirtschafts- und Sozialentwicklung in Ost und West.
Sollen die Wirtschafts- und Sozialordnungen von Ost und West im Interesse eines
einheitlichen Deutschland sich schrittweise angleichen, muss ein Angleichungsprogramms Ost an West erarbeitet
und vom Bundestag beschlossen werden. Im Selbstlauf wird das nichts... 5. Hinweise auf weiterführende
Literatur zum Rentenrecht Ost Karl-Heinz
Christoph, „Bestohlen bis zum Jüngsten Tag – Kampf dem Rentenabbau Ost“, Berlin
2010, Kai
Alexander Heine, Die Versorgungsüberleitung, Band 210 der Schriften zum Sozial-
und Verwaltungsrecht, Duncker & Humblot, Berlin, 2003, Karl-Heinz
Christoph, „Das Rentenüberleitungsgesetz und die Herstellung der Einheit
Deutschlands“, Dr. Wilke GmbH Verlag & Vertrieb, Berlin 1999, 348 Seiten (dieses
Grundlagenbuch ist vollständig im Internet unter www.rentenrecht.de). Darüber
hinaus sind viele instruktive Materialien zum Rentenrecht Ost im Internet unter
www.ostrentner.de veröffentlicht, z. B.
der Appell an den Bundespräsidenten von 2010, die Offenen Briefe an
Bundeskanzler Schröder, Mandanteninformationen und andere Dokumente. 6. Zur Bilanz des 20. Jahrestages des
Rentenüberleitungsgesetzes gehört, dass es entgegen dem Gebot des
Einigungsvertrages und des Grundgesetzes eine dauerhafte Teilung in Rentner aus
Ost und aus West gebracht und festgeschrieben hat: Die Rentner Ost erhalten nur
etwa ein Drittel der Alterseinkommen der vergleichbaren Rentner West und sind
damit von der Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse Ost an West
lebenslang ausgegrenzt. [1] Das ergibt sich
aus Angaben der BfA, die vom BVerfG in seinem sogen. Auffüllbetragsbeschuss vom
11.05.2005 (Az. 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98 u.a.) verarbeitet worden sind |
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